Im Februar 2013 stürzte ein achtjähriger deutscher Schüler im Kleinwalsertal aus einem Vierersessellift und brach sich beide Beine. Der Junge war laut Zeugenaussagen bereits bei der Einstiegsstelle nicht richtig zu sitzen gekommen, klammerte sich rund einen Kilometer fest und stürzte dann in die Tiefe. Die beiden Liftangestellten, die von den Problemen bei der Einstiegsstelle nichts bemerkten, wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Verfahren mittels Diversion erledigt. Das heißt, gegen Bezahlung einer Geldbuße kamen die beiden wegen geringer Schuld und Einsicht, dass es Fehler gegeben hat, ohne Vorstrafe davon.
Versicherung uneinsichtig
Doch nun macht die Versicherung Probleme. Sie bietet zwar einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro, behält sich aber sämtliche Einwände für die Zukunft vor. Sie zweifelt am Unfallhergang und schlägt in einem Schreiben vor, „ … anhand von praktischen Übungen zu prüfen, wie lange sich ein achtjähriger Bub mit Schibekleidung an einer Halterung, wie beim benützten Liftsessel vorhanden, halten kann“. Ein Vorschlag, der Thomas Raneburger, Rechtsbeistand des Verunglückten, nur den Kopf schütteln lässt. „Ich bin gespannt, wie die sich das vorstellen!“, kommentiert er den Vorschlag. Wie es nun weiter geht, bleibt abzuwarten.
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