Wegen Nötigung und Sachbeschädigung wurde der mit 25 Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil, das sich bei der Geldstrafe aus 240 Tagessätzen zu je vier Euro zusammensetzt, ist nicht rechtskräftig.
Der Vermieter hatte den Strom abgedreht, weil der Mieter mit Zahlungen für Stromkosten im Rückstand gewesen war. Inzwischen hat der Mieter einen Teil der offenen Stromrechnungen beglichen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn sogar wegen schwerer Nötigung mit einer Todesdrohung und einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis angeklagt. Das Gericht nahm nur eine einfache Nötigung mit der Androhung einer Körperverletzung an, für die die mögliche Höchststrafe ein Jahr Haft beträgt. Die dem Vermieter geltende Drohung hatte der Angeklagte gegenüber dem Sohn des Vermieters geäußert. Dem türkischen Vermieter sei die Drohung zur Kenntnis gelangt, sagte Richterin Claudia Egger. Der Angeklagte äußerte sich fremdenfeindlich: „Wo gibt’s denn das, dass ein Ausländer tun kann, was er will?“
25 Vorstrafen
Seine erste von 25 Vorstrafen hat sich der Dornbirner 1967 eingehandelt. Trotz seiner jahrzehntelangen Gerichtserfahrung war der 65-Jährige uneinsichtig: „Ich stehe vor Gericht wegen nix, das ist ein Wahnsinn!“ Die Richterin dazu: „Das ist nicht nix.“ Der Angeklagte: „Das sagen Sie.“ Die Richterin: „Sie haben Glück, dass Sie nicht sitzen gehen müssen. Bei dieser Unzahl an Vorstrafen darf man sich nichts mehr erlauben.“
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