Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Am Ostermontag 2018 wurde die mehrjährige Liebesbeziehung beendet. Er zog damals aus ihrer Wohnung aus. Die beendete Lebensgemeinschaft scheint seelische Verletzungen hinterlassen zu haben. Denn nun stehen sich die ehemaligen Lebensgefährten vor Gericht gegenüber. In dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch fordert er von ihr 25.000 Euro. Der Kläger verlangt die Rückzahlung eines Teils seiner finanziellen Investitionen in ihre 2014 fertiggestellte Oberländer Wohnung, in der er auch er mehrere Jahre gelebt hat. 10.000 Euro will er für von ihm bezahlte Einbaumöbel vom Tischler. Sie bietet ihm dafür nur 1000 Euro – weil die Möbel schon stark gebraucht und teilweise von ihm beschädigt worden seien.
Kein Vergleich
Vergleichsgespräche im Gerichtssaal konnten in der ersten Verhandlung noch nicht abgeschlossen werden. Deshalb legte Richterin Marlene Ender vorsorglich das Prozessprogramm fest: Welche Investitionen hat der Kläger in die Wohnung der Beklagten getätigt? Welchen Nutzen hat die beklagte Wohnungseigentümerin jetzt davon? Es sei rechtlich ja nicht so, dass einfach alle Investitionen zurückgefordert werden könnten, merkte die Zivilrichterin bei der vorbereitenden Tagsatzung an. Entscheidend sei der verbliebene Restnutzen.
Unfreundlich
Das frühere Liebespaar ging zu Prozessbeginn unfreundlich miteinander um. „Spinnst du?“, sagte sie zu ihm, als er behauptete, er habe die teuren Leuchten bezahlt. Im weiteren Bemühen um eine Kompromisslösung ohne Gerichtsurteil einigten sich die Streitparteien auf diese Vorgangsweise: Er lässt endlich seine Sachen aus ihrem Keller abholen. Der Kläger schickt Beklagtenvertreterin Anita Einsle seine Fotos von den Einbaumöbeln. Beim Auszug aus ihrer Wohnung im April 2018 hat er die Möbel vorsorglich fotografiert. Sollte es keine gütliche Einigung geben, benötigt ein gerichtlich zu bestellender Sachverständiger die Bilder zur Berechnung des Restwerts der Möbel.
Mediation angeregt
Überlegen wollen sich die Ex-Lebensgefährten, ob sie sich einer von der Richterin angeregten Mediation unterziehen. Dabei käme auch eine Lösung für das Druckmittel des Klägers zur Sprache. Der anwaltlich von Sabine Gantner-Doshi vertretene 51-jährige Mann ist noch immer mit in dem Zulassungsschein für das Auto seiner Ex-Partnerin eingetragen. Deswegen könne sie ihren Pkw ohne seine Zustimmung nicht verkaufen, sagte die Beklagte.
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