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Nach Klimt-Prozess: Wieder Forderung

&copy Österreichische Galerie Belvedere
&copy Österreichische Galerie Belvedere
Nach dem gewonnenen Prozess von Maria Altmann stellt nun auch die Enkelin von Gustav Mahler eine Forderung auf Rückgabe: Das Gemälde stammt vom berühmten norwegischen Maler Edvard Munch. Derzeit kann man es noch in der Galerie Belvedere bestaunen.

Der mittlerweile berühmt gewordene Fall der Klimt-Bilder hat bewiesen, dass Entscheidungen des Kunstrückgabebeirats keine endgültigen sein müssen. Und so hat auch Gustav Mahler-Enkelin Marina Mahler wieder Hoffnung geschöpft, dass ihr vom Beirat 1999 abgelehntes Ersuchen um Rückgabe des ebenfalls in der Österreichischen Galerie Belvedere befindlichen Gemäldes „Sommernacht am Strand” von Edvard Munch aus dem Vorbesitz ihrer Großmutter Alma Mahler-Werfel einer neuen Bewertung unterzogen wird.

„Am 16. Februar habe ich im Namen von Frau Marina Mahler das formelle Ansuchen an den Kunstrückgabebeirat dem Österreichischen Botschafter in Den Haag persönlich übergeben”, berichtet Mahlers niederländischer Anwalt Gert-Jan van den Bergh. Ein Termin, wann sich der Beirat mit dem neu eingebrachten Material befassen wird, wurde van den Bergh und Mahler noch nicht genannt. Doch es habe ein Gespräch mit Werner Fürnsinn, dem Leiter der Kommission für Provenienzforschung, gegeben. „Wir wiesen auf die seit dem Verfahren 1999 neuen Erkenntnisse hin”, so van den Bergh gegenüber der APA, „Es wurde weiters durch Frau Mahler unterstrichen, dass 1999 die Ablehnung rein juristisch begründet war, während der Beirat ihr mitteilte, dass die moralischen und historischen Hintergründe eine Rückgabe rechtfertigen würde.”

Marina Mahler sei überzeugt, dass Österreich aus dem Fall Bloch-Bauer gelernt habe. „Sollte der Beirat in ihrem Fall eine negative Entscheidung treffen, wird sie nicht davor zurückscheuen, entweder in Österreich oder im Ausland ein Gericht zu bemühen, um ihre Interessen durchzusetzen.”

Die Vorgeschichte: 1937 überließ Marina Mahlers Großmutter Alma das Gemälde „Sommernacht am Strand” von Munch, das sie 1916 zur Geburt ihrer Tochter Manon aus der Ehe mit Walter Gropius vom Industriellen Karl Reininghaus geschenkt bekam, der Österreichischen Galerie Belvedere für zwei Jahre. Einen Tag nach dem „Anschluss” Österreichs an Hitler-Deutschland, am 13. März 1938, musste Alma mit ihrem dritten Ehemann, dem Juden Franz Werfel, fliehen. Wenige Tage zuvor bat man im Belvedere Almas nationalsozialistisch gesinnten Stiefvater Carl Moll um Intervention. Er sollte Alma zur Nennung eines Preises für das Munch-Bild bewegen, das die Österreichische Galerie zu kaufen beabsichtigte. Alma lehnte ab, und Moll holte noch während der Dauer des Leihvertrages das Bild – in ihrem Auftrag, wie er behauptete. Im April 1940 verkaufte er es der Österreichischen Galerie schließlich im Namen von Almas Halbschwester Marie Eberstaller um 7.000 Reichsmark.

Nach dem Krieg forderte Alma das Bild mehrfach zurück. Die Rückstellungskommission fand die Rückgabe zwar grundsätzlich berechtigt, dennoch kam sie nicht zu Stande. Alma berief erfolgreich, und 1953 verfügte die Kommission die Restitution. Allerdings berief nun die Finanzprokuratur mit Erfolg. Man befand, dass die Österreichische Galerie das Bild in gutem Glauben erworben hatte. Alma suchte ihr Recht bis zu ihrem Tod 1964 immer wieder aufs Neue, jedoch ohne Erfolg.

1999 lehnte der von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) neu geschaffene Restitutionsbeirat eine Rückgabe erneut ab. Der neue Anlauf ist, so Anwalt van den Bergh, nicht nur durch neue Fakten wohl begründet. Auch könnten sich die Beurteilungskriterien mit der Zeit ändern: „Wie Sie wissen, hat es in Holland vor kurzem die Goudstikker-Restitution von mehr als 200 Gemälden gegeben.” Dies sei u.a. dadurch möglich gewesen, weil die Rückgabekommission „als neue Erkenntnis akzeptiert hat, dass sich die Haltung gegenüber enteigneter Kunst grundlegend geändert hat.”

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