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Nach Glücksspielrazzia: Anzeige gegen Beamtin

Nach Glücksspielrazzia: Anzeige gegen Beamtin
Nach Glücksspielrazzia: Anzeige gegen Beamtin ©VN
Er werde noch in dieser Woche bei der Wiener Korruptions- und Wirtschaftsstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen die Einsatzleiterin der Glücksspielrazzia vom 31. März 2017 bei einer Unterländer Tankstelle einbringen.

Das kündigte Klagsvertreter Clemens Pichler gestern während eines anhängigen Arbeitsprozesses am Landesgericht Feldkirch im Verhandlungssaal an.

Unter Druck gesetzt

Denn die damalige Polizeireferentin der BH Bregenz und ihr unterstellte Beamte hätten eine Tankwartin unter Druck gesetzt und sie so zu einer belastenden Falschaussage gegen den seinerzeitigen Tankstellenpächter veranlasst, behauptet der Anwalt des damaligen Tankstellenpächters. Die Landesbedienstete sagte gestern auf Anfrage, sie habe die ihr zur Last gelegten Äußerungen nie getätigt. Die Vorwürfe seien falsch. Die einstige Tankstellenmitarbeiterin gab am Montag in dem Arbeitsprozess als Zeugin vor Gericht zu Protokoll, sie sei bei der Razzia unter Druck gesetzt worden und habe deshalb falsch ausgesagt.

Beamte hätten ihr damit gedroht, sie werde ihr Sorgerecht für ihr Kind verlieren, eine Verwaltungsstrafe von 10.000 Euro bezahlen müssen und ihre strafrechtliche Bewährungsstrafe verlängert bekommen, wenn sie ihren Arbeitgeber decke. Deshalb habe sie bei der Razzia als Zeugin wahrheitswidrig angegeben, im Tankstellenshop sei Kunden illegales Glücksspiel angeboten worden, zuletzt am Vormittag vor der Razzia.

Ihre Aussagen bei der Razzia seien falsch gewesen, sagte die 38-jährige Prozesszeugin. Richtig sei, dass in einem Tankstellenraum Glücksspielautomaten, die einer Tankstellennachbarin gehört hätten, lediglich vorübergehend abgestellt worden seien.

Sie werde nun die Staatsanwaltschaft informieren müssen, merkte dazu Arbeitsrichterin Anna Maria Pollak an, wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage bei der Razzia oder vor Gericht.

Wegen der Razzia-Einsatzleiterin und der Falschaussage der Tankwartin sei die wirtschaftliche Existenz seines Mandanten vernichtet worden, sagte Klagsvertreter Pichler. Denn dem Kläger seien wegen des Glücksspiel-Vorwurfs die Pachtverträge für drei Unterländer Tankstellen gekündigt worden. In dem Arbeitsprozess fordert der Ex-Tankstellenpächter nach Angaben seines Rechtsvertreters als Ausgleichszahlung für das Beschaffen neuer Stammkunden vom beklagten Mineralölkonzern 35.000 Euro.

(NEUE/Seff Dünser)

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