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Nach eskalierendem Streit: Vergleich zwischen Pfarrer und Kirche

Schäfer fühlte sich als Mobbing-Opfer
Schäfer fühlte sich als Mobbing-Opfer ©VOL.AT/Schmidt
Ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit eines ehemaligen evangelischen Pfarrers mit der evangelischen Kirche am Landesgericht Feldkirch ist nun mit einem außergerichtlichen Vergleich zu Ende gegangen.
Abhörwanzen im Kirchenschiff
Schäfer fühlt sich gemobbt

Jürgen Schäfer wurde 1992 Pfarrer der Feldkircher Gemeinde. Am 1. September 2009 trat er ein Sabbatjahr an. Der Grund: Müdigkeit, starke Belastung. Was sich in Folge in der Gemeindeleitung zuträgt, füllte ganze Aktenordner und böte Stoff für eine Vorabendserie. Weil der Pfarrer laut dem Kurator nicht von der administrativen Arbeit lassen kann, wird die Kirchengemeindeleitung aktiv und untersagt ihm jede Arbeit im Büro. Man denkt daran, die Schlösser auszuwechseln. Die Übergabe der EDV gerinnt zu einem nervenaufreibenden Kleinkrieg. Die Vikarin solle erst mal Manieren lernen, wird der offenbar verärgerten Pfarrer zitiert. Gesprächsprotokolle werden geführt und vom Gegenpart anschließend in allen Punkten haarklein bestritten.

Im Juni 2010 eskaliert die Lage dann vollends. Pfarrer Schäfer gibt einen Monat später in der Polizeiinspektion Feldkirch zu Protokoll, eine Person habe ihm einen USB-Stick voller Tonaufnahmen von Sitzungen kirchlicher Gremien gebracht. Wer das war, sagt er nicht. Die Übergabe habe in einem Beichtgespräch stattgefunden. Aber er hört sich die Aufnahmen an und fühlt sich „beruflich bedroht“. Also fertigt er schriftliche Protokolle der Mitschnitte an und verschickt sie an seine Vorgesetzten. Schäfer glaubt, eine groß angelegte Mobbingaktion gegen seine Person aufgedeckt zu haben. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit.

Pfarrer einigte sich mit Kirche auf Vergleich

Der Geistliche war ursprünglich wegen Verletzung des Beichtgeheimnisses suspendiert worden, wurde aber auch nach seiner Rehabilitierung nicht mehr eingesetzt, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

Der nun erzielte Vergleich sieht vor, dass der frühere Pfarrer bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2020 ein Drittel seines früheren Gehalts und anschließend die staatliche und kirchliche Pension erhält. Der Mann ist laut dem Rundfunkbericht versichert und kann dank einer Erbschaft sein Auslangen finden. Ursprünglich hatte der Geistliche mehr als 200.000 Euro an Schadenersatz fordern wollen.

Der Vorwurf des gebrochenen Beichtgeheimnisses – und damit die Suspendierung des Pfarrers – reicht bis ins Jahr 2010 zurück, in einem innerkirchlichen Disziplinarverfahren wurde dieser aber widerlegt. Er habe aber wegen “anderer kleiner Ungereimtheiten” nicht mehr als Pfarrer seiner Kirchengemeinde arbeiten dürfen, hieß es. Während der Geistliche sich als Mobbingopfer sieht, äußerte sich die Kirchenleitung nicht.

(APA/Red.)

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