Im Sommer vergangenen Jahres feierten mehrere junge Leute einen „Ausstand“. Danach fuhr der damals 19-Jährige mit seinem Pkw von der „Kronenkreuzung“ Richtung Gütle. In einer langgezogenen Linkskurve der Hinteren Achmühlerstraße, wo 40 km/h zulässig sind, fuhr er mit rund 95 km/h. Zudem hatte er knapp zwei Promille intus. Er kam ins Schleudern, landete in einem Holzzaun und danach in einem Baum.
Kollege im Koma
Sein ebenfalls 19-jähriger Kollege lag nach dem Unfall lange im Koma, musste alles neu lernen. Auch der Lenker wurde schwer verletzt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Unfallverursacher nun 3960 Euro Strafe zahlen, zudem werden sechs Monate bedingte Haft ausgesprochen. „Es tut mir leid, es war mir eine Lehre“, sagt der Junge heute. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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