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Nach Attacke ein Pflegefall

Am Landesgericht Feldkirch mussten sich am Mittwoch vier Männer und eine Frau wegen Verdacht der schweren Körperverletzung verantworten. Der Prozess endete mit drei Verurteilungen und zwei Freisprüchen.

Alles begann mit einer harmlosen Auseinandersetzung unter Arbeitslosen vor dem Bregenzer Musikpavillon – doch der Streit eskalierte. Plötzlich lag der junge Lustenauer bewusstlos am Boden der Freilichtbühne und wurde mit Hirnblutungen abtransportiert. Der Schwerverletzte hat sich bis heute nicht erholt. Er ist teilweise gelähmt, kann sich kaum bewegen, bedarf lebenslänglicher Hilfe.

Alle zusammen

Insgesamt müssen sich fünf mehrfach vorbestrafte Arbeitslose der Anklage stellen. Im Saal riecht es nach Alkohol und Rauch, jeder Beschuldigte hat seine Clique mitgebracht. Schnell wird klar, dass zumindest zwei der fünf nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie haben nichts getan. Getreten und geboxt Übrig bleiben zwei Männer und die Freundin des Opfers. Sie haben alle getreten, geboxt, geschlagen und misshandelt. Fest steht, dass der 21-fach Vorbestrafte dem Opfer brutal auf den Arm gesprungen ist. Ebenso ist bewiesen, dass sein Kollege Faustschläge ausgeteilt hat. Ob dadurch Verletzungen entstanden sind, ist nicht belegt. Deshalb müssen die beiden nur wegen versuchter Körperverletzung für acht Monate hinter Gitter.

Ursache für die schweren Kopfverletzungen sind die Schläge der Freundin des Opfers. Sie setzte sich auf den Bewusstlosen, packte ihn und knallte seinen Kopf in einem Anfall von Hysterie, Wut und Verwirrung immer wieder auf den Boden. “Ich wollte meinen Freund nur aufwecken”, entschuldigte sie sich. Die Frau stand zum Tatzeitpunkt unter Drogen- und Alkoholeinfluss.Vorsatz scheidet für Richter Karl Mayer aus.

Unzufriedener Richter

Das Strafmaß: 420 Euro Geldstrafe sowie 10.000 Euro Schadenersatz wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung. “Die Urteile wirken angesichts der dramatischen Folgen lächerlich, sind rechtlich aber anders nicht möglich”, zeigte sich Richter Karl Mayer unzufrieden. Staatsanwalt Manfred Melchhammer gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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