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Nach Amokfahrt - Neustart: Auch weggewiesene Männer brauchen Hilfe

Konzept bereits 2013 vorgelegt - "Keine Pardonisierung der Täter".
Konzept bereits 2013 vorgelegt - "Keine Pardonisierung der Täter". ©APA
Gegen den 26-jährigen Amokfahrer von Graz war Ende Mai wegen häuslicher Gewalt ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Fachleute urgieren nun Betreuungsangebote nicht allein für Opfer von Gewalt in der Familie, sondern auch für Täter.

Der Verein Neustart hat nach den Worten seines Sprechers Andreas Zembaty in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt auf die Notwendigkeit von derartiger Hilfe hingewiesen und dem Innenministerium im Jahr 2013 ein Konzept unter dem Titel “Krisenhilfe für weggewiesene Männer” vorgelegt. Dass dieses Konzept nicht weiterverfolgt wurde, lag nicht an einer Ignoranz des Ressorts, sagte Zembaty.

Täter können ohne Hilfe zu latenter Bedrohung werden

Vielmehr sei es eine Frage der Ressourcen gewesen, da es zugleich um den Ausbau des Gewaltschutzes für Frauen ging, sagte Zembaty. “Zum Schutz von Gewaltopfern, die ja meistens Frauen sind, ist beides notwendig”, sagte Zembaty. “Man muss sich auch um die Täter kümmern, die sonst zu einer latenten Bedrohung werden können. Eine Wegweisung ist auch für den Täter eine Krisensituation: Wenn er nach einem eskalierten Streit, den er zehn Minuten später womöglich bereut, nur mit der Zahnbürste in der Hand auf der Straße steht und nicht weiß, wie es weitergeht. Das kann in Wut und Aggression münden.”

Verein Neustart führt auch Anti-Gewalt-Trainings durch

“Hier geht es nicht um eine Pardonisierung der Täter, sondern auch um den Schutz von Opfern”, betonte Zembaty. Das Konzept von Neustart – der Verein kümmert sich um Bewährungshilfe und führt unter anderem auch Anti-Gewalt-Trainings durch – sieht die Einrichtung eines Krisentelefons, Beratung, Mediationsangebote und eben Anti-Gewalt-Training vor. Über Kosten konnte Zembaty keine Schätzungen abgeben.

“In Österreich gibt es pro Jahr rund 7.000 Wegweisungen. Ein Krisentelefon müsste rund um die Uhr besetzt sein – und zwar mit Fachleuten. Denn die müssen entscheiden, ob es im konkreten Fall notwendig ist, sofort mit Blaulicht auszurücken, ob psychiatrische Behandlung notwendig ist oder ein Beratungsgespräch reicht”, erläuterte der Fachmann.

“Gleich nach Wegweisung mit Tätern arbeiten”

“Man müsste gleich nach einer Wegweisung mit den Tätern arbeiten”, sagte Maria Rösslhumer, die Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF). “Wegweisungen und Betretungsverbote sind richtig und gut, ich will das Gesetz nicht in Frage stellen. Man muss den Fokus auf die Opfer legen, aber auch Täter sollten die Möglichkeit haben, über ihr Gewaltverhalten zu sprechen. Man muss sich auch mit der täterbezogenen Sicht beschäftigen.” Sie konstatierte einen Mangel an effizienten Betreuungsangeboten und erneuerte ihre Kritik an der Justiz, die nach Ansicht der AÖF bei häuslicher Gewalt fallweise zu zögerlich agiert.

(APA)

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