Die Staatsanwaltschaft war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht möglich sei, die beiden heute 35 und 36 Jahre alten Männer erneut wegen des Mordes an einer Jugendlichen im Jahr 1993 anzuklagen, teilte der Bezirksstaatsanwalt David Prater am Montag in Oklahoma City mit.
Ein Bundesrichter hatte die Verurteilung der beiden vor drei Jahren für unrechtmäßig erklärt, weil ein Schlüsselzeuge in dem Verfahren eine geheime Absprache mit der Staatsanwaltschaft getroffen hatte. Der Zeuge wurde als unglaubwürdig eingestuft.
Der Anwalt des freigelassenen 36-Jährigen erklärte nach der Freilassung, sein Mandant habe von Anfang an seine Unschuld beteuert. Die Freilassung habe einen bitteren Nachgeschmack, denn “das hätte eigentlich schon vor langer Zeit passieren müssen”, sagte der Anwalt.
Der Zeuge, der in der Mordnacht mit dem Opfer spazieren war, hatte später erklärt, er habe in Wirklichkeit nie gesehen, dass die beiden Männer die tödlichen Schüsse abgegeben hätten. Außerdem sei er in der Tatnacht betrunken gewesen und habe unter Drogeneinfluss gestanden. Er habe nur als Zeuge ausgesagt, weil man ihn andernfalls mit Haft gedroht habe.
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