Vandalenakte hatte der Drogensüchtige an zwei Tagen im November 2010 in der Bregenzer Herz-Jesu-Kirche begangen. Schuldig gesprochen wurde der 24-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Sachbeschädigung und Herabwürdigung religiöser Lehren. Der mehrfach Vorbestrafte wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Dazu kommen 105 Tage aus einer bedingten Haftentlassung aus dem Jahr 2008. Insgesamt beträgt die Freiheitsstrafe damit fünfeinhalb Monate.
Der Angeklagte und Staatsanwältin Ursula Koller sind mit dem Urteil einverstanden. Es ist noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte anwaltlich unvertreten war und deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit erhält. Das Urteil will der Angeklagte nicht bekämpfen: „Beim zweiten Mal komme ich nicht so gut davon.“ Dabei behauptete er doch, „ja nichts getan“ zu haben. Der Arbeitslose gab jedoch zu, Eintragungen im Kirchenbuch vorgenommen zu haben. „Satan hat sogar mehr drauf als du“, schrieb er, sich auf Gott beziehend. Gott sei „ein Massenmörder“ wie Hitler, denn „du hast kleine Kinder sterben lassen“.
Muttergottes-Statue verunstaltet
Diese Eintragungen wertete Richterin Karin Dragosits als schwere Sachbeschädigung und Herabwürdigung religiöser Lehren. Durch das Geschriebene sei das Buch auch beschädigt worden. Eine Sachbeschädigung in Kirchen gilt strafrechtlich als schwere Sachbeschädigung.
Verantwortlich gemacht wurde der Mann auch für Verunstaltungen einer Muttergottes-Statue in der Kirche. Ein Zigarettenstummel wurde der Statue in den Mund gesteckt. Zudem wurde auf der Pieta eine Bierdose abgestellt und die Statue mit Bier übergossen. Auch das sei eine Herabwürdigung religiöser Lehren, sagte die Richterin, aber keine irreversible Sachbeschädigung. Diese Vorwürfe bestritt der Angeklagte. Allerdings wurden sowohl auf der Zigarette als auch auf der Bierdose seine DNA-Spuren gefunden.
Freigesprochen wurde der Sozialhilfeempfänger vom zusätzlichen Anklagevorwurf, im Gotteshaus an den Beichtstuhl uriniert und Bier auf dem Kirchenboden verschüttet zu haben. Weil ihm das nicht nachgewiesen werden könne, wie die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung ausführte. Nach der ersten Prozessrunde im Mai hatte die Polizei noch einmal nach Spuren gesucht. Dabei fand sie neben Fingerabdrücken des Angeklagten auf der Pieta-Bierdose auch DNA-Spuren von zwei Bekannten des 24-Jährigen. Auch gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Strafverfahren eingeleitet.
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