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Mutter drohte Vater mit Ermordung ihres Kindes

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Teilbedingte Geldstrafe für Angeklagte, die verhindern wollte, dass der Kindesvater das Sorgerecht beantragt.

Sie hat dem Kindesvater mehrmals damit gedroht, sie werde mit dem gemeinsamen Kind vom Balkon springen oder dem Baby die Kehle durchschneiden. Bei der gestrigen Strafverhandlung gab die Angeklagte zu, dies zu dem 31-Jährigen gesagt zu haben. Sie habe mit ihren Drohungen verhindern wollen, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte das Sorgerecht für den Buben beantragt.

Wegen versuchter Nötigung wurde die Frau am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 480 Euro. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig.

Diversion angeboten

Bei einer früheren Verhandlung in dem Strafverfahren hatte der Richter der Angeklagten eine Diversion angeboten. Gegen eine Probezeit wäre das Verfahren eingestellt worden. Dafür wurde ihr eine Weisung erteilt, an die sie sich aber nicht gehalten hat. Sie hätte dem Gericht gewisse Unterlagen zukommen lassen müssen. Das hat die Angeklagte aber nicht getan. Deshalb wurde gestern neuerlich verhandelt.

Die Angeklagte sagte dazu gestern, sie habe ihre Betreuerin darum gebeten, die erforderlichen Unterlagen dem Gericht zu schicken. Die Betreuerin habe das aber offenbar nicht erledigt.

Nachdem sie ihrem Ex-Lebensgefährten zum ersten Mal mit der Ermordung des gemeinsamen Sohnes gedroht habe, habe er sie dazu aufgefordert, die Drohung vor Zeugen zu wiederholen, berichtete die Frau weiters. Das habe sie dann auch getan. Ihr sei es dabei nur darum gegangen, das alleinige Sorgerecht nicht zu verlieren.

Sohn entzogen

Inzwischen wurde der offenbar überforderten mehrfachen Mutter aber ihr Sohn entzogen. Seit 28. Dezember 2016 befinde sich das Kind nicht mehr bei ihr, gab die Angeklagte zu Protokoll. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft habe das Kind in einer anderen Familie untergebracht.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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