Die junge Frau zog gerade ihre vier Wochen alte Tochter an, als der Vorfall passierte.
Unsanft drückte die überforderte Mutter dem Baby den Arm nach unten und brach dabei dessen Oberarm und Speiche.
Jetzt stand sie wegen Quälens von Unmündigen vor Gericht. Dass die Frau ihr Kind nicht quälen wollte, glaubte Richterin Sonja Nachbaur der Angeklagten. Auch das gerichtsmedizinische Gutachten bestätigte, dass die entstandenen Verletzungen durch einmaliges kräftiges Zupacken entstehen können. Gemeinsam mit dem Baby, das während der Verhandlung äußerst brav war, verließ die Mutter erleichtert den Gerichtssaal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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