Nach den Fällen von Polizeigewalt bei einer Klima-Demonstration in Wien ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen vier Beamte. Drei sind bereits namentlich bekannt, ein vierter muss noch ausgeforscht werden. Es besteht der Verdacht der Körperverletzung und der chweren Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, hieß es in einer Aussendung.
Bisher wurden laut der Behörde fünf Zeugen einvernommen. Zahlreiche weitere Befragungen sollen in den nächsten Tagen stattfinden. Noch nicht einvernommen wurden auch die Beschuldigten, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Die Behörde betonte in ihrer Aussendung, dass sie sich ihrer "Verantwortung für eine rasche und objektive Aufklärung der einzelnen Vorwürfe bewusst" ist. Aus diesem Grund finden sämtliche weiteren Vernehmungen unter Beteiligung des zuständigen Staatsanwaltes statt, bei der Einvernahme der vier Polizisten werde der Staatsanwalt auf jeden Fall anwesend sein, sagte Bussek.
Ermittlungen in vier Vorfällen geführt
Die Ermittlungen werden wegen vier Vorfällen geführt. Dabei handelt es sich um den zuerst bekannt gewordenen Fall, wo ein Polizist auf einen in Bauchlage von mehreren Beamten am Boden fixierten Mann mehrfach einschlug. Ermittelt wird auch wegen des Vorwurfs eines Aktivisten, dass ihm bei der Räumung der Blockade von einem Beamten die Hand gebrochen worden sein soll. Beim 35-Jährigen Oberösterreicher wurde im Krankenhaus der Bruch des Mittelhandknochens der linken Hand diagnostiziert.
Der dritte Vorfall, zu dem nun ermittelt wird, betrifft jenen Demonstranten, dessen Kopf von Beamten unter einem Polizeiwagen fixiert wurde. Der Fahrer des Fahrzeugs blickte aus dem Fenster noch nach hinten, bevor er wenig später losfuhr. Die beiden Polizisten konnten den Mann im letzten Moment nach oben reißen und so verhindern, dass sein Kopf überrollt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch wegen eines weiteren Vorfalls, wo es um eine allfällige Körperverletzung geht, sagte Bussek. Worum es sich dabei genau handelt, sagte sie mit Verweis auf offene Ermittlungen nicht.
Verdachtsbeurteilung obliebt ausschließlich der Staatsanwaltschaft Wien
Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrer Aussendung klar, "dass die Leitung des Ermittlungsverfahrens allein der Staatsanwaltschaft zukommt. Sämtliche Schritte der Kriminalpolizei erfolgen daher in Absprache mit dem zuständigen Staatsanwalt. Die Verdachtsbeurteilung obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft Wien", hieß es in der Aussendung. Seitens der Wiener Polizei werden die Ermittlungen vom Referat für besondere Ermittlungen geführt. "Es liegt nicht in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen auf Polizeiebene in ein anderes Bundesland zu delegieren", erklärte Bussek.
(APA/Red)
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