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Musterklage im VW-Abgasskandal: Rasche Anmeldung empfohlen

Die Anmeldung für die Musterklage ist noch eine Woche möglich.
Die Anmeldung für die Musterklage ist noch eine Woche möglich. ©dpa-Zentralbild/Hendrik Schmidt
Die zweimonatige Frist für die deutsche Musterfeststellklage läuft nächste Woche ab. Der VKI rät daher noch zu einer raschen kostenlosen Anmeldung.

Durch den Abgasskandal bei Volkswagen betroffene Autobesitzer der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda können sich gesichert nur mehr in der kommenden Woche bei der in Deutschland geschaffenen Musterfeststellungsklage kostenlos anmelden und so die Chance auf Schadenersatz wahren, weist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Freitag in einer Aussendung hin.

Wer bereits Teilnehmer an einer vom VKI organisierten VW-Sammelklage ist, kann sich nicht anmelden. Der VKI selbst hat im September 2018 mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 geschädigte Verbraucher eingebracht.

Der Volkswagenkonzern hat wie berichtet im September 2015 eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.

400.000 Geschädigte schließen sich Klage an

Gesichert sei die Anmeldung zur deutschen Musterfeststellungsklage nur noch in der kommenden Woche, so der VKI, obwohl streng genommen die Frist bis zum Vortag des ersten Gerichtstermins laufe, der aber noch nicht bekanntgegeben wurde und kurzfristig angesetzt werden könnte. Bis jetzt hätten sich fast 400.000 Geschädigte der Musterfeststellungsklage angeschlossen, davon auch tausende Geschädigte aus Österreich.

Betroffene können sich dem Verfahren mittels Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz kostenlos anschließen. Teilnehmer tragen keinerlei Prozesskostenrisiko und benötigen keinen Anwalt. Ein positives Urteil bei der Musterfeststellungsklage kläre aber nur grundlegende Streitpunkte, es führe selbst noch zu keiner Schadenersatzzahlung, betont der VKI. Es könne jedoch die wesentliche Basis für eine Entschädigung durch VW sein.

An der deutschen Musterfeststellungsklage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 beteiligen.

(APA/Red)

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