Beim heutigen (Mittwoch) Runden Tisch in Wien zum Thema “Harmonisierung Jugendschutzbestimmungen” im Beisein von Landesrätin Greti Schmid wurde eine bundesweite Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen diskutiert. Landesrätin Schmid dazu: “Die Kompetenzen im Bereich Jugendschutz und Jugendförderung müssen wie bisher bei den Ländern bleiben. Eine Harmonisierung im Bereich Abgabe von Alkohol und Tabakwaren kann diskutiert werden. Allerdings muss garantiert sein, dass die hohen Vorarlberger Standards erhalten bleiben.” Ergebnis der heutigen Sitzung war, dass sich die Länder eine Harmonisierung in gewissen noch zu definierenden Bereichen vorstellen können, ein einheitliches Bundesgesetz wurde mehrheitlich abgelehnt. Zunächst soll das Ergebnis der bestehenden Arbeitsgruppe, in der die Eckpunkte vorgeschlagen werden, abgewartet werden.
Vorarlberg hat im Jahr 1999 in enger Kooperation mit dem Jugendbeirat ein vorbildliches und auf breiter Basis getragenes Jugendgesetz erarbeitet, das erst im Jahr 2004 zum Thema Alkoholabgabe an Jugendliche unter 16 Jahren novelliert wurde – Schmid: “So dürfen laut unserem Gesetz an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren angeboten, weitergegeben oder überlassen werden.” Ebenso dürfen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Dieses klare Signal im Sinne des Jugendschutzes muss laut Landesrätin Schmid weiterhin bestehen bleiben.
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