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Muss Martin zurückzahlen?

Schwarzach - Das EU-Parlament prüft eine allfällige Rückforderungen an den EU-Abgeordneten Hans Peter Martin wegen angeblicher missbräuchlicher Verwendung der Sekretariatszulage.

Allfällige Rückforderungen an den österreichischen EU-Abgeordneten Hans Peter Martin wegen angeblicher missbräuchlicher Verwendung der Sekretariatszulage sollen vom Generalsekretär des Europaparlaments, Harald Römer, am 8. oder 9. Mai beschlossen werden. In EU-Parlamentskreisen hieß es am Donnerstag gegenüber der APA, zuletzt sei ein Betrag von etwa 190.000 Euro an Rückforderungen zur Diskussion gestanden. „Man kann kein Geld von mir zurückfordern, das ich nicht bekommen habe“, sagte Martin gegenüber der APA. Die Sekretariatszulage sei nachweislich dem Zweck entsprechend verwendet worden, es gebe nur Formfehler und es sei kein Schaden entstanden.

Martin hatte bereits zuvor erklärt, die Betrugsvorwürfe gegen ihn seien „in sich zusammengebrochen“. Er habe „keinen Groschen dieser Gelder für mich bekommen“. Die Sekretariatszulage dient unter anderem zur Deckung der Kosten für Mitarbeiter.

Der Vorsitzende der ID-Fraktion, Jens Peter Bonde, sagte am Donnerstag gegenüber der APA, die Rückforderung habe bei einer Sitzung der Fraktionschefs am heutigen Donnerstag keine politische Unterstützung gefunden. Martin habe das Geld nicht in seine eigene Tasche gewirtschaftet, daher könnte es auch nicht zurückgefordert werden. „Es ist nicht so einfach, wie Römer geglaubt hat“, sagte Bonde. Die juristischen Dienste des Europaparlaments würden die Angelegenheit nochmals prüfen. Nach Angaben aus Parlamentskreisen will Römer Martin in den nächsten Tagen noch einmal Gelegenheit geben, auf die Vorwürfe einzugehen.

Die von ihm vorgelegten Belege seien „in umfassender Detailarbeit durch den Generaldirektor Finanzen des EU-Parlaments, Roger Vanhaeren, und den bisherigen Leiter der Zahlstelle des Parlaments, Koenraad Snijders, geprüft worden“, betonte Martin am Donnerstag in einer Aussendung. Diese seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es abgesehen von einem „Formfehler“ keinerlei Gründe für Rückforderungen gebe. So seien drei Mitarbeiter-Laptops im Wert von knapp 7.000 Euro von der Sekretariats- statt von der Bürokostenzulage abgebucht worden. In diesem Fall habe sein ehemaliger Steuerberater, der heutige SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter, und die Kanzlei Merkur Treuhand, ein diesbezügliches Schreiben des Parlaments „falsch interpretiert“, erklärte Martin in einem Schreiben an Vanhaeren vom Februar. Außerdem seien zwei Telefonrechnungen im Wert von 200 Euro falsch verbucht worden. Vom EU-Parlament werde dies nicht als Kostenersatz akzeptiert, dies sei Matznetter bzw. Merkur „offenbar auch nicht bewusst“ gewesen, schrieb Martin.

„Alles, was über die 7.000 Euro hinausgeht, die aus Formfehlern resultieren, dient nur dazu, mich mundtot zu machen und meine Existenz zu ruinieren. So gehen Diktatoren mit Kritikern um. Wenn jeder Formfehler so wie bei mir geahndet wird, wäre bei 700 anderen (Abgeordneten) wirklich was zu holen“, betonte Martin gegenüber der APA.

Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hatte im September 2006 eine finanziellen Schaden von 192.150,64 Euro durch regelwidrige Zahlungen im Zusammenhang mit Martins Sekretariatszulage errechnet und Betrugsverdacht gegen den Abgeordneten geäußert. Der frühere Generalsekretär Julian Priestley kam im Dezember 2006 zu dem Ergebnis, es gebe „Gründe genug, die eine Rückforderung von 264.167,46 Euro rechtfertigen“. Seither hat das Europaparlament den Fall weiter geprüft und Martin mehrmals Gelegenheit zur Darstellung seiner Argumente gegeben.

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