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Muslimische Sitten

Seit sieben Jahren schlug der 38-jährige Bosnier seine Frau. Nach muslimischer Moral seiner Ansicht nach zu recht. [28.9.99]

Sie sei ihren sexuellen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen. Nun musste sich der Mann wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten und erhielt eine Geldstrafe von 36.000 Schilling.

Bereits 1992 wurde die heute 32-jährige Frau von ihrem Mann geschlagen, berichtete eine Bekannte der beiden. Der 38-jährige Maurer sprach bereits damals dem Alkohol erheblich zu und war krankhaft eifersüchtig.

Muslimisches Recht?
Ausserdem sei seine damalige Frau ihren ehelichen Pflichten – nämlich auf seinen Wunsch mit ihm zu schlafen – nicht nachgekommen. In
einem solchen Falle habe er nach muslimischer Sitte das Recht gehabt sie zu schlagen. Dass er sich nach österreichischem Recht nicht korrekt verhalten habe, sei ihm jetzt auch bewusst.

Trotz großer Angst vor Vergeltung hat sich die ehemalige Ehefrau im März dieses Jahres entschieden, ihrem Leid endgültig ein Ende zu machen. Nachdem sie jahrelang mit Fäusten und Hosengürteln regelrecht “grün und blau” geschlagen worden war, hat sie sich durchgerungen, ihren Peiniger wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung anzuzeigen.

An der Strafe konnte auch Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Willeit nichts ändern. Der Bitte des Beschuldigten, wegen allfälliger “Abschiebungsfolgen” die Strafe zu senken, konnte der Richter nicht nachkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Gerda Zimmermann

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(Bild: VN-Archiv)

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