Der Musikschuldirektor soll sich auf Kosten der Schule jahrelang privat bereichert haben. Deshalb wurde der langjährige Direktor am 9. Dezember 2014 entlassen. Strafrechtlich ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung anhängig.
Arbeitsrechtlich wurde gestern bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein bedingter Vergleich geschlossen. Demnach soll die beklagte Musikschule ihrem klagenden Ex-Direktor als Abfertigung 25.700 Euro bezahlen. Die Entlassung soll nachträglich in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt werden. Bis 9. Juli kann der gerichtliche Vergleich noch widerrufen werden. Der Vorstand der Musikschule muss den ausgehandelten Kompromiss erst noch genehmigen.
Der Obmann der Musikschule hat sich in der Verhandlung auf den Vergleich in dem Arbeitsprozess eingelassen, weil die Entlassung des Direktors nach Ansicht von Richterin Anna Maria Grass möglicherweise zu spät erfolgt ist. Sollte die Entlassung zu spät ausgesprochen worden sein, hätte der Ex-Direktor Anspruch auf eine finanzielle Kündigungsentschädigung. Eingeklagt hat der Kläger dazu ursprünglich 112.000 Euro, davon entfielen 70.000 Euro auf eine Abfertigung.
Im anhängigen Strafverfahren wurde beim Ex-Musikschuldirektor eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden Gegenstände gefunden, die er auf Kosten der Schule angeschafft und privat verwendet haben soll.
Die Musikschule hatte Strafanzeige gegen ihren Direktor erstattet. Dabei wird dem Beschuldigten etwa vorgeworfen, er habe auf Kosten der Schule einen 5000 Euro teuren Kontrabass gekauft und ausschließlich privat verwendet. Zudem soll er sich die 1820 Euro teure Reparatur seiner vier Geigen von der Schule bezahlen lassen haben. Zur Last gelegt wird ihm auch, dass er im Krankenstand gefahrene 1500 Kilometer der Schule verrechnet haben soll. Was der Direktor noch privat in seinem Haus verwendet und von der Schule bezahlen lassen haben soll: Laptop, Drucker, Festplatten, Videokamera, Fotokamera, Blue-ray-Player, Beatles-Buch, Gesichtsmuskulaturaufbaugerät, Lippenmassagegerät.
Bei den gestrigen Vergleichsverhandlungen im Arbeitsprozess war dem Beklagtenvertreter der Obmann der beklagten Musikschule zu freigiebig. Der Anwalt sagte zu seinem Mandanten, der auch Bürgermeister ist: „Ich erteile Ihnen ein Redeverbot, Herr Bürgermeister.“
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