Der Leiter der Schulband einer Unterländer Mittelschule bläst nun dem Land Vorarlberg den Marsch. Der Musiklehrer der Mittelschule, der dort die Schulband leitet, hat das Land verklagt. Der Landesbedienstete fordert von seinem Arbeitgeber mehr Geld. Er verlangt eine Einstufung in einer weit höheren Gehaltsklasse. Denn seiner Meinung nach müssten seine Vordienstzeiten als langjähriger Musikschullehrer angerechnet werden.
Befragt
In der gestrigen Verhandlung in dem anhängigen Arbeitsprozess wurden am Landesgericht Feldkirch der Kläger und der ehemalige Leiter der Mittelschule, der ihn als Musiklehrer angeworben hat, befragt. In der nächsten Gerichtsverhandlung sollen dann zwei Mitarbeiter der Schulabteilung der Landesregierung als Zeugen aussagen.
Das beklagte Land beantragt eine Abweisung der Klage. Beklagtenvertreter Sebastian Manhart legt die gesetzlichen Bestimmungen so aus, dass Vordienstzeiten des Klägers bei der Gehaltseinstufung nicht zu berücksichtigen sind.
Seit 19 Jahren
Klagsvertreter Bertram Grass ist gegenteiliger Ansicht und vertritt den Standpunkt, dass die Vordienstzeiten seines Mandanten sehr wohl anzurechnen seien. Grass verweist dazu in dem von Richterin Susanne Fink geleiteten Arbeitsprozess auf den Umstand, dass der Kläger seit 19 Jahren in einer Unterländer Musikschule als Musiklehrer für verschiedene Blasinstrumente tätig ist.
Seit acht Jahren unterrichtet der Kläger zusätzlich Musik an der Mittelschule. Wegen seiner langjährigen Erfahrung als Musikschullehrer sei der Absolvent des Landeskonservatoriums dafür noch besser qualifiziert als Absolventen der Pädagogischen Hochschule, für die Musik in der Regel nur ein Nebenfach sei, argumentiert Klagsvertreter Grass. Deshalb sei ein höheres Gehalt gerechtfertigt.
Ohne Zusatzausbildung
Im Jahr 2011 wurde der Musikschullehrer von der Mittelschule als Musiklehrer angeworben. Zuvor hatte es nach der Pensionierung eines Musiklehrers, der die Schulband geleitet hatte, ein Jahr lang an der Pflichtschule für Hunderte Schüler nur noch zwei Musiklehrer gegeben. Er habe als Musiklehrer sofort ohne Zusatzausbildung einsteigen können, sagte der Kläger am Freitag.
Lächelnd beantwortete Rechtsanwalt Grass gestern nach der Verhandlung die Frage, ob seinem Mandanten eine Entlassung drohe, weil er seinen Arbeitgeber verklagt habe. Das wäre, so Grass, eine rechtswidrige Entlassung mit einem verpönten Motiv.
(Red)
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