Laut ORF, müssen unter anderem die Kosten für die Deponierung, die Sperrmüllabfuhr oder einen Abfallberater aufgelistet werden.
Laut dem Rankweiler Bürgermeister und Landtagsabgeordneten Hans Kohler soll damit auch ausgeschlossen werden, dass mit überhöhten Müllgebühren andere Leistungen der Gemeinde finanziert werden.
Der Rechtsausschuss des Landtags hat am Mittwoch dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz zugestimmt, das den Vergleich der Gebühren zwischen den einzelnen Gemeinden ermöglicht. Dieses System hatte der Landesrechnungshof in einem Prüfbericht angeregt.
Das Gesetz wird noch im November im Landtag beschlossen.
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