Der ÖAMTC warnt davor, den Motor im Stillstand warmlaufen zu lassen. Dieses Vorgehen ist schädlich für das Fahrzeug und die Umwelt und verboten. Strafen bis zu 5.000 Euro sind möglich.
“Den Motor ist Stillstand laufen zu lassen, um die Scheibe im Winter von Eis, Schnee und Beschlag zu befreien, schädigt sowohl das Fahrzeug als auch die Umwelt. Und es ist ausdrücklich verboten”, stellt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klar. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro. “Üblich sind in solchen Fällen 75 bis 150 Euro”, weiß der Club-Jurist.
Dieses Verbot ist im Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG) geregelt: “Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (…) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) ‘Warmlaufenlassen’ des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.”
Das eigene Auto und die Umwelt kommen dadurch zu Schaden. “Im Stand braucht der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. In dieser Phase ist der Verschleiß der Motorkomponenten erhöht”, weiß ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. Außerdem stoßen Motoren im kalten Zustand eine vielfache Menge an Abgas aus, da die Abgasnachbehandlungseinrichtungen noch nicht auf Temperatur sind.
Es gibt auch andere Lösungen, die beschlagene Scheibe freizubekommen. “Ist die Sicht, z. B. durch ein Beschlagen der Scheiben, beeinträchtigt, hilft ein Trockentuch wesentlich besser als die noch kalte Lüftung. Man sollte Innenraumfilter regelmäßig tauschen, die Scheiben innen reinigen und den Innenraum möglichst trocken halten – also Fußmatten abwischen und Schuhe, Kleidung sowie Ladung, z. B. Ski und Rodel, vor dem Einsteigen vom Schnee befreien”, rät Stix abschießend.
(Red)
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