Außerdem beantragte Staatsanwalt Martin Kronester am Mittwoch vor dem Landgericht München I, die besondere Schwere der Schuld bei Herisch A. festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen. Der Ankläger sieht bei dem 26 Jahre alten Iraker die Mordmerkmale der Habgier und Heimtücke erfüllt. A. habe in dem Prozess zudem keinerlei Reue für den Mord erkennen lassen.
A. ist angeklagt, den 64 Jahre alten Modemacher in der Nacht zum 14. Januar in dessen Haus erdrosselt zu haben. Der Tat soll ein Streit um Geld vorausgegangen sein, das der homosexuelle Moshammer dem aus dem Irak stammenden Asylbewerber nach dessen Aussage für gemeinsamen Sex versprochen haben soll.
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