Den Dornbirner Fall wollte er nicht beurteilten, weil er ihn zu wenig kenne. “Aber wenn es um ein Nachschärfen geht”, könnte man sich an der Schweiz orientieren – und Verfahren massiv beschleunigen, sagte er im Interview mit dem “profil”. Im “Fast-Track-Verfahren” könnten die Schweizer Asylbehörden binnen 48 Stunden entscheiden, ob es Asyl gibt und gegebenenfalls Schubhaft verhängen. Bei einem Einspruch wäre das Gericht angehalten, binnen sieben Tagen zu entscheiden. Ist das Urteil berechtigt, könnte sofort abgeschoben werden.
Moser pocht auf die nötigen Mittel um Sicherheit gewährleisten zu können
Moser pochte in dem “profil”-Interview außerdem auf ausreichende Mittel für die Justiz: “Wir müssen im Budget 2020 und 2021 die nötigen Mittel bekommen, um Sicherheit im Land gewährleisten zu können.” Es stehe “außer Streit”, dass an den Gerichten Personalmangel herrsche. Und mit den zusätzlichen 4.000 Planstellen bei der Polizei komme zeitversetzt auch ein Mehraufwand auf Richter, Staatsanwälte und die Justizanstalten zu, ebenso durch die geplanten Strafverschärfungen.
Keine Sorge hat Moser, dass der Verfassungsgerichtshof – den die SPÖ und die NEOS einschalten – den justiziellen Teil des “Überwachungspakets” aufhebt. Er gehe davon aus, dass dieser Teil verfassungsgemäß ist. Denn “wir haben größten Wert darauf gelegt, dass der Rechtsschutz ausreichend gewährleistet ist”. So etwa müsste beim Einsatz des Bundestrojaners eine mitabgehörte Person von der Überwachung verständigt werden – und jeder, der abgehört wurde, könne Rechtsmittel erheben.
(APA/Red)
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