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Mordversuch mit Messer und Rasenmäherbenzin

Das Schwurgericht tagt am Mittwoch.
Das Schwurgericht tagt am Mittwoch. ©Paulitsch
Das wirft die Anklagebehörde einem 29-jährigen Syrer jedenfalls vor. Schwurgericht tagt am Mittwoch.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Eifersucht und Besitzansprüche sollen Hintergrund für den Vorfall am 8. August vergangenen Jahres in einem Table-Dance-Lokal in Ludesch gewesen sein. Dort, so die Aussage des Opfers, soll der 29-jährige, damalige Ex-Freund mit einem rund 38 Zentimeter langen Messer zugestochen haben. Ziel sei der Oberkörper gewesen, durch das reflexartige Anziehen der Beine erwischte das Messer das Knie. Danach soll der Syrer eine Plastikflasche mit mitgebrachtem Rasenmäherbenzin hervorgeholt und sich und seine Ex-Freundin übergossen haben. Da kein Feuerzeug greifbar war, habe die Frau flüchten können, der Angreifer sei aus dem Lokal gedrängt worden.

3,5 Liter Bier

Angeblich konsumierte der junge Mann vor der Tat rund sieben große Bier. Die Arbeit seiner Freundin in diesem Lokal war ihm immer schon ein Dorn im Auge. Es folgte ein verbaler Streit, das Opfer gab dem Mann angeblich eine Ohrfeige, dann sei die Situation eskaliert. Bereits im Vorfeld habe er die Bardame beschimpft und ihr gedroht: „Hast Du keine Angst vor dem Tag, an dem das Glas voll ist und ich Dich töten werde?“. Auch, dass er dafür sogar ins Gefängnis gehen würde, soll der Mann geäußert haben.

Messer unter dem Kirschbaum

„Das Tatmesser wurde zufällig auf einer Nachbarwiese unter einem Kirschbaum gefunden“, heißt es in der Anklage. Der Angeklagte bestreitet den Messerangriff und ein geplantes Benzinattentat. Ein Zeuge gab zu Protokoll, der Angeklagte habe ihn nach dem Vorfall kontaktiert, sich entschuldigt und ihm 10.000 Euro geboten, wenn er keine Polizei einschalte. Die Videoaufzeichnung gibt wenig Aufschluss über die Geschehnisse im Lokal, sie ist schlecht und an einer ungünstigen Position angebracht. Der Schwurgerichtsprozess bei der Vorsitzenden Sonja Nachbaur ist für Mittwoch ganztägig anberaumt. Dann wird man sehen, was die Laienrichter von den Schilderungen des 29-jährigen Syrers halten.

(Red.)

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