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Mordversuch ja, Gefängnis nein

Urteil im Prozess um einen versuchten Mord.
Urteil im Prozess um einen versuchten Mord. ©VOL.AT/Eckert
Auch die stationäre Unterbringung in einer Anstalt bleibt dem einstigen Opfer erspart.
Mordprozess eröffnet "Schwurgerichtssaison"

von Christiane Eckert/VOL.AT

Bezüglich der Frage, ob die Frau damals ihren einstigen Peiniger umbringen wollte, waren sich die Laien mit sieben „Ja“ und einer Neinstimme ziemlich einig. Dass sie ihren Versuch freiwillig aufgab, glauben die Geschworenen nicht. Aber, und da waren wiederum alle überzeugt: Die Frau war nicht zurechnungsfähig. Hier lieferte das Gutachten von Reinhard Haller die Grundlage. Das bedeutet aber nicht, dass die Frau hinter den dicken Mauern einer Psychiatrie verschwindet, sondern, sie wird „bedingt“ eingewiesen. Das heißt, befolgt sie die nächsten zehn Jahre die Weisungen des Gerichts, kann sie ambulant betreut werden.

Einiges einzuhalten

Zunächst muss die Betroffene die stationäre Therapie in Rankweil abschließen, inzwischen werden Vorbereitungen für später getroffen. Sie muss sich weiterhin regelmäßigen Kontrollen und Untersuchungen unterziehen, ihre Psychopharmaka einnehmen und einige andere Anordnungen befolgen. Darüber wird das Gericht regelmäßig informiert. Befolgt die Patientin die gerichtlichen Weisungen nicht, muss sie doch noch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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