Nach mehrstündiger Beratung wurde am Abend der Schuldspruch verkündet: Acht Ja, null nein – schuldig des versuchten Mordes an dem 48-jährigen Türsteher. Die Strafe wurde mit 13 Jahren ausgemessen. Mildernd waren dabei die Unbescholtenheit und, dass die Tat beim Versuch geblieben ist. 10.000 Euro wurden dem verletzten Türsteher als Schadenersatz zugesprochen und auch die Gebietskrankenkasse hat Anspruch auf über 4.000 Euro Schadenersatz.
Dauerfolgen ungewiss
Ob der Verletzte allenfalls Dauerfolgen haben wird, ist ungewiss. Der Senat begründete die Höhe der Strafe mit der kriminellen Energie, die in den vier, mit Wucht ausgeführten Stichen steckte. Verteidiger Thomas Raneburger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Somit muss die zweite Instanz den Fall nochmals begutachten. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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