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Mordprozess Wiener Neustadt: Schuldspruch und Einweisung für 18-Jährigen

Tatwaffe war ein großes Messer, mit dem der 18-Jährige mehrfach zustach
Tatwaffe war ein großes Messer, mit dem der 18-Jährige mehrfach zustach ©APA
Am Donnerstagabend wurde jener 18-Jährige, der einen 16-Jährigen erstochen haben soll, beim Prozess in Wiener Neustadt schuldig gesprochen - und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Details zum Mord
Bursche ersticht Freund

Der Mordprozess gegen den 18-Jährigen endete mit einem Schuldspruch plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Angeklagte soll im März nach einer durchzechten Nacht seinen 16-jährigen Freund erstochen haben. Der Bursche erhielt acht Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil des Geschworenensenats in Wiener Neustadt ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Streit zwischen den beiden Burschen eskalierte

Der 18-jährige Teenager hatte seinen 16-jährigen Freund laut Anklage auf einem Feldweg in einem Dorf im südlichen Niederösterreich erstochen. Zu Prozessbeginn am 25. Oktober hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt, die Tötungsabsicht aber geleugnet. Die Verteidigung sprach von Notwehrüberschreitung. “Mein Freund ist mir nachgelaufen, er hielt mir ein Messer an den Hals und hat mir gedroht, dass er mich abstechen, zerteilen und in einen Mistkübel stecken wird. Da hab’ ich ihm das Messer weggenommen und gleich zugestochen”, erklärte der junge Angeklagte die Eskalation der Situation.

14 Mal rammte er seinem Freund das Messer in Brust-, Rücken- und Kopfbereich. “Er ist in die Knie gegangen, hat mich blöd angeschaut und gelacht. Da habe ich weiter gestochen”, schilderte der 18-Jährige dem Gericht: “Ich war unter Adrenalin. Ich habe so etwas noch nie gemacht und würde es nie wieder machen.”

In Wiener Neustadt wegen Wiederholungs-Risiko verurteilt

“Angst und Aggression, das Zwillingspaar des Menschen” waren laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer ausschlaggebend für die Bluttat. Der 18-Jährige sei vor allem wegen seiner Gehörbeeinträchtigung gehänselt worden. Dazu kamen an jenem 27. März auch Alkohol und Cannabis. Der Psychiater jedenfalls hatte dem Geschworenensenat empfohlen, den Angeklagten in eine Anstalt einzuweisen: “Er leidet an einer seelischen Abartigkeit höheren Grades. Es besteht das Risiko, dass der Angeklagte eine derartige Straftat wieder begeht.”

Mit ihrem Urteil folgten die Geschworenen der Argumentation der Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer gemeint hatte: “Dem Angeklagten ist es darauf angekommen, sein Opfer umzubringen. Er hat 14 Mal dermaßen wuchtig und massiv zugestochen, dass nicht nur der Herzbeutel eröffnet wurde, sondern eine knöcherne Verletzung im Schädelbereich des Opfers eintrat.”Die Anklägerin sprach von einem “heimtückischen Handeln.”

Wegen Schwerhörigkeit gehänselt

Verteidigerin Evamaria Sluka-Grabner hatte hingegen auf “Notwehrüberschreitung aus Angst und Furcht” plädiert. Der Angeklagte sei ein “Nachzappler” gewesen, der wegen seiner Schwerhörigkeit vom späteren Opfer immer “verarscht” worden sei. Sowohl Anklägerin als auch Verteidigerin gaben zum Urteil keine Erklärung ab. Der Strafrahmen der möglichen Verurteilung wäre bei dem jugendlichen Angeklagten beim Prozess in Wiener Neustadt bei maximal 15 Jahren Haft gelegen.

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