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Mordprozess Paulina - Angeklagter: "Tut mir leid, was passiert ist"

Im Bild: Verteidiger Fahrid Rifaat im LG Wels
Im Bild: Verteidiger Fahrid Rifaat im LG Wels ©APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Der Geschworenenprozess im Mordfall Paulina aus Bad Íschl hat am Dienstag unter großem Medieninteresse im Landesgericht Wels begonnen. Ihr 20-jähriger Stiefbruder musste sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten.
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Er soll die 14-Jährige im Juli 2011 gemeinsam mit seinem Vater getötet haben. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig. “Es tut mir leid, was passiert ist”, sagte er beim Verhandlungsauftakt.

Paulinas Stiefvater nahm sich in Zelle das Leben

Beide Männer legten nach der Tat bei der Polizei ein Tatsachengeständnis ab. Der 48-jährige Hauptverdächtige nahm sich im Oktober in einer Gefängniszelle das Leben. Er war mit Paulinas Mutter verheiratet, diese hatte sich aber im Jänner 2011 von dem Mann getrennt und war mit ihren Kindern ausgezogen. Das traf ihn schwer und er wollte sich rächen.

Laut Anklageschrift passten die beiden Männer Paulina am 5. Juli 2011 in Bad Ischl auf dem Schulweg ab, der Stiefvater zog ihr eine Taschenlampe über den Kopf und zerrte sie ins Auto, das sein Sohn dann zu einem von beiden ausgehobenen Erdloch in St. Wolfgang lenkte. Zu diesem Zeitpunkt lebte das Mädchen noch. Der Vater lehnte sie gegen einen Reifen des Wagens und befahl seinem Sohn, ihm einen Strick zu reichen, so der Ankläger. Das Würgen führte zu Paulinas Tod. Die Obduktion ergab, dass sie ein massives stumpfes Schädel-Hirn-Trauma – von den Hieben mit der Taschenlampe – und eine Strangulierung erlitten habe. Laut Gutachten hätten jedoch allein die Schläge schon tödlich sein können.

Angeklagter ist zurechnungsfähig

Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte in seiner Expertise fest, dass der Vater an einer schweren Persönlichkeitsstörung litt und in eine Anstalt einzuweisen gewesen wäre. Haller hatte den Mann vor seinem Suizid im Gefängnis untersucht. Der Vater war aber ebenso zurechnungsfähig wie sein Sohn, der allerdings eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung aufweise. Er sei nicht willenlos gewesen, aber in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zum Vater. Nach Ansicht des Anklägers lag kein entschuldigender Notstand vor.

„Mein Vater war ein brutaler Mensch“

In seiner Einvernahme vor Gericht sagte der 20-Jährige aus, dass er bis zuletzt nicht geglaubt habe, dass sein Vater die Tat wirklich durchführen würde. Nachdem am Vortag des Mordes der erste Versuch, Paulina zu kidnappen, fehlgeschlagen war, habe der 48-Jährige gesagt: “Wenn es morgen nicht passt, dann machen wir es nicht”, so der Angeklagte. “Ich weiß nicht, was mein Vater getan hätte”, sagte der Bursch auf die Frage, was passiert wäre, wenn er zur Polizei gegangen wäre. Sein Vater habe ihm bereits zuvor einmal ein Messer an den Hals gesetzt, als er ihn von dem Vorhaben abbringen wollte. Dennoch habe er geglaubt, der 48-Jährige lasse davon ab. “Mein Vater war mein Ein und Alles, mein Allmächtiger”, so der 20-Jährige. Er sagte aber auch aus, dass er ein brutaler Mensch gewesen sei, der ihn und seine Frauen geschlagen habe.

“Ich hätte ihm das nicht zugetraut”, wiederholte der 20-Jährige mehrmals. Der Staatsanwalt hielt ihm vor, dass er ja auch den Auftrag seines Vaters nicht ausgeführt habe, herauszufinden, wie man das Auto von Paulinas Mutter, sabotieren könne. “Ich hätte das niemals tun können, sie war wie eine Mutter für mich”, antwortete er. Der Vater habe aber auch nicht mehr weiter nachgefragt.

„Tod von Paulina belastet mich“

Der Angeklagte war zwölf Jahre alt, als seine leiblichen Eltern sich scheiden ließen. Sein Vater habe seine Mutter schlecht gemacht, so der Bursch. In den vergangenen sieben Jahren gab es fünf oder sechs Treffen mit ihr. Der 20-Jährige absolvierte auch eine Psychotherapie, als das Bedürfnis nach Kontakt zur Mutter stärker wurde. Sein Verteidiger führte an, dass der Beschuldigte auch einen gemeinsamen Diebstahl mit dem Vater allein auf sich genommen habe, um den 48-Jährigen zu schützen. “Damals war mein Fokus auf meinem Vater, ich war wie im falschen Film, das bin nicht ich”, erklärte der Angeklagte. “Je weiter der Tod meines Vaters weg ist, desto mehr belastet mich der Tod von Paulina.”

Paulinas Mutter und Familie haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, der leibliche Vater des Mordopfers trat davon zurück. Die Angehörigen verlangen 5.000 Euro Teilschmerzensgeld und die Bestattungskosten. Es gehe ihnen nicht ums Geld, sagte ihr Anwalt. Ein Urteil wird spätestens morgen, Mittwoch, erwartet. (APA)

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