Die 48-jährige Erstangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 44 Jahre alte Zweitangeklagte, die das 72-jährige Opfer erwürgt und mehrere Brände gelegt hatte, erhielt 20 Jahre Haft, beide werden in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Die Drittangeklagte, die sich für den Mord nicht verantworten musste, erhielt drei Jahre Haft wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstiftung. Die Erstangeklagte wurde von den Geschworenen einstimmig der Anstiftung zum Mord und zur mehrfachen Brandstiftung sowie des schweren Betrugs schuldig erkannt. Die Zweitangeklagte ist - ebenso einstimmig - des Mordes und der Brandstiftung schuldig, auch bei der 62 Jahre alten Drittangeklagten erfolgte der Wahrspruch der Geschworenen einstimmig.
(APA)
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