Der Mann, zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt, zeigte sich im Vorfeld teilgeständig, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Fest steht, dass die 16-Jährige an einer Schädelzertrümmerung starb.
Die Verhandlung wurde nach dem Prozessauftakt Mitte November vertagt, nachdem die Verteidigung die Einvernahme einer Gutachterin verlangte. Die erste Expertise sprach von einem Schlag mit der Pfanne und stützte damit die Version des Angeklagten. In einem zweiten Gutachten wurden jedoch zwei oder mehr Schläge festgestellt. Die Erstgutachterin soll daher nun auf Wunsch der Verteidigung einvernommen werden.
Das 16-jährige Opfer war am 4. Jänner 2008 in der Wohnung ihrer Eltern tot aufgefunden worden. Die Jugendliche, die als Lehrling arbeitete, befand sich allein in der Wohnung, da die Eltern in ihrem Heimatland Serbien auf Urlaub waren. Wenige Tage später wurde der damals 20-Jährige verhaftet. Während die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsvorsatz ausgeht, plädierte die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge.
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