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Mordprozess im Fall Cain: Lebenslange Haft für Milosav M. möglich

Feldkirch - Ganztägig wurde der Mordprozess für Freitag anberaumt. Die Anklage umfasst 13 Seiten. Dass es am Freitag in erster Instanz zu einem Ende kommt, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
Alles zum Fall Cain
Chronologie bis zum Beginn des Mordprozesses

Im Jänner 2011 wird der dreijährige Cain in Bregenz getötet. Der kleine Bub stirbt anscheinend an den Schlägen des damals 25-jährigen Miloslav M. Der Mann ist mehrfach vorbestraft, hat offensichtlich immer wieder mit Drogen zu tun und lebt zusammen mit der Mutter von Cain.

Die Frau arbeitet als Kellnerin, der Mann sollte auf Cain und dessen sechsjährigen Bruder aufpassen. Der Serbe, der wegen einer schweren Muskelkrankheit in Frühpension ist, räumt in seinen Vernehmungen ein, dass er die Buben immer wieder mal geschlagen hat. Allerdings „nur als Erziehungsmaßnahme“. Dass der Dreijährige gestorben ist, habe ihn schockiert, damit habe er nicht im Traum gerechnet, so seine bisherige Verantwortung.

Mord mit lebenslanger Haft

Für Staatsanwältin Andrea Rohner war es eindeutig Mord. Darauf steht bis zu lebenslange Haft. Verteidiger Edgar Veith betont hingegen, dass sein Mandant den Buben keinesfalls töten wollte. Veith unterstreicht, dass es schließlich der Angeklagte war, der die Rettung alarmierte und vor Ort wartete, bis diese eintraf. Dass der Mann geflüchtet sei, verneint Veith. Er habe die Mutter Cains abholen wollen. Dass das fröhliche Kind nicht mehr reanimiert werden konnte und verstarb, habe er erst aus den Zeitungen erfahren, so der Frühpensionist. Ob die acht Laienrichter dieser Version folgen, wird sich zeigen. Die Verteidigung hatte bis zuletzt versucht, den Prozess in einen anderen Sprengel zu verlegen. Die Geschworenen seien hier im Lande ­notwendigerweise voreingenommen, so das Argument. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Der Mordprozess wird morgen in Feldkirch durchgeführt. Der Fall wühlte in mehrfacher Hinsicht Emotionen auf. Zum einen wurde heftig diskutiert, ob man den Amtsbekannten nicht früher aus dem Verkehr ziehen hätte müssen. Weiters, ob in proble­matischen Familien ausreichend für die Sicherheit von Kindern gesorgt ist. Der Frühpensionist wurde als Sozialschmarotzer abgestempelt, der Verteidiger bedroht und beschimpft. Beim Prozess ist man seitens der Justiz vorbereitet auf Medienandrang und potenzielle Störenfriede.

Urteil am Freitag?

Drei Wochen nach der Tat demonstrierten rund 50 Personen vor dem Landesgericht Feldkirch für härtere Strafen. „Bevor es wieder ein Skandalurteil gibt“, hieß es damals seitens der Demons­tranten. Dass es am Freitag in erster Instanz zu einem Ende kommt, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. Weitere Beweise könnten notwendig erscheinen – in einem Prozess kann schließlich viel passieren.

Zum Cain-Prozess

Ganztägig wurde der Prozess für Freitag anberaumt. Die Anklage wegen Mordes umfasst 13 Seiten. Geladen sind der Innsbrucker Gerichtsmediziner Walter Rabl und der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller. Verteidiger Edgar Veith brachte umfangreiche Beweisanträge ein, er bereitet seinen Mandanten kurz vor dem Prozess noch einmal auf die wichtigsten Punkte vor.

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