Der Senat behielt sich zunächst aber vor, ob die von Mennel ins Treffen geführten Beweise aufgenommen werden oder nicht. Zuvor war im Verlauf der Verhandlung die Notwehr-Theorie des Angeklagten schwer erschüttert worden.
Der nach eigenen Angaben 60-, offiziell aber 55-jährige Beschuldigte soll am 21. November 2004 nach einem Streit beim Kartenspiel einen 50-jährigen türkischen Landsmann in der Feldkircher Innenstadt niedergeschossen haben. Der 50-Jährige verstarb zwei Tage später auf der Intensivstation des Landeskrankenhauses Feldkrich. Der Angeklagte blieb auch vor Gericht bei seiner Version, aus Notwehr gehandelt zu haben. Sein Kontrahent habe ein Klappmesser gehabt. Er selbst habe mit der Waffe zugeschlagen, dabei müsse sich aus Versehen ein Schuss gelöst haben.
Zu einem anderen Schluss kamen hingegen das gerichtsmedizinische und das ballistische Gutachten. Die Spuren auf der Haut des Getöten seien jene eines aufgesetzten Schusses. Der Lauf muss direkt am Kopf angelegt worden sein, sagte Gerichtsmedizinerin Edda Ambach. Im ballistischen Gutachten wurde festgestellt, dass bei der Tatwaffe durch alleiniges Zuschlagen kein Schuss ausgelöst worden sein könne. Es müsse der Abzug betätigt worden sein.
Ebenfalls in Widerspruch zu den Angaben des seit 33 Jahren in Österreich wohnhaften Angeklagten standen die Aussagen zweier Zeugen aus dem Lokal, in dem der Streit mit dem 50-Jährigen seinen Ausgang genommen hatte. Die Kellnerin und ein Gast gaben an, dass der mutmaßliche Mörder bereits in der Gaststätte seine Pistole gezückt und seinen Widersacher bedroht habe. Nach der Version des Beschuldigten handelte es sich dabei um ein Handy. Dem widersprachen die beiden Zeugen eindeutig. Eine weitere Zeugin, die am Tatabend die Schussabgabe beobachtete, gab an, der Beschuldigte sei auf dem Opfer gekniet, habe aber nicht auf das auf dem Bauch liegende Opfer eingeschlagen. Plötzlich sei ein dumpfer Schuss gefallen.
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