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Tod von Hüttenwirt: Acht Jahre Haft für Ehefrau

Die Witwe des Ermordeten muss ins Gefängnis
Die Witwe des Ermordeten muss ins Gefängnis ©APA
Im Prozess gegen eine 30-Jährige, die ihren 57-jährigen Ehemann im März 2019 mit einem Messerstich getötet haben soll, ist am Mittwochabend am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen.

Die wegen Mordes angeklagte Frau wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Die Geschworenen haben die Hauptfrage, ob die Beschuldigte ihren Ehemann ermordet habe, einstimmig verneint. Die Eventualfrage wurde hingegen einstimmig bejaht. Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwältin noch Verteidiger Kurt Jelinek haben eine Erklärung abgegeben. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von fünf bis zu fünfzehn Jahren Haft. Die Frau hatte ihre Unschuld beteuert. Sie sprach von einem Unfall.

Er sei eifersüchtig gewesen

Zu dem tödlichen Zwischenfall kam es kurz nach Mitternacht in der Küche eines der Gastronomiebetriebe des prominenten Pongauer Wirtes. Die Angeklagte, die in einer Apres-Ski-Hütte ihres Mannes beschäftigt war, hatte erklärt, ihr Mann sei in die Küche gekommen, dort habe sich ein Streit entfacht, weil sie nachher noch mit Freunden eine Bar besuchen wollte und er eifersüchtig geworden sei.

Mit Scheidung konfrontiert

Sie habe ihn auch mit Scheidung konfrontiert, schilderte die Angeklagte dem Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richter Helmuth Marco Torpier. Ihr Mann habe sie an der Hand, in der sie ein Messer hielt, um sich eine Jause zuzubereiten, gefasst und sie zu ihm gezogen. Dass das Messer in seinen Oberkörper drang, habe sie gar nicht bemerkt. Als sie Blut am Messer gesehen habe, habe sie zunächst gedacht, es handle sich nur um einen Kratzer. "Ich dachte, er wollte mich erschrecken", meinte sie. "Bitte glauben sie mir, ich habe ihn wirklich geliebt. Ich hätte ihm nichts Böses antun können", flehte die Rumänin heute in ihren Schlussworten.

Heftige Stichbewegung

Laut Staatsanwältin war die zwölf Zentimeter lange Klinge des Messers zur Gänze in den Brustkorb des Opfers eingedrungen. Die Stichbewegung müsse heftig gewesen sein. Der Mann sei an seinen schweren inneren Verletzungen verblutet. Die berufliche Dauerbelastung habe zu Konflikten, meist unter Alkoholeinfluss, zwischen dem Ehepaar geführt.

Die Angeklagte habe ihren Mann, der sie manchmal auch geohrfeigt habe, mehrmals damit konfrontiert, dass sie so nicht mehr weitermachen wolle, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Zudem sei die Ehefrau die Begünstigte von Lebensversicherungen ihres Mannes in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen. Wie die Staatsanwältin hielt auch Opferanwalt Stefan Rieder die Unfallversion der Beschuldigten nicht für plausibel.

Verteidiger forderte Freispruch vom Mordvorwurf

Verteidiger Kurt Jelinek hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch vom Mordvorwurf gefordert. Es habe sich um nur einen Stich gehandelt, die Einstichstelle sei an der Achselhöhle des Mannes gewesen und daher völlig untypisch für jemanden, der eine Tötungsabsicht hege. "Sie hatte kein Motiv", betonte der Rechtsanwalt. Das Gericht sprach dem privatbeteiligten Angehörigen des Opfers ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zu.

(APA)

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