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Mordfall Paulina: "Das Urteil passt"

Verteidiger Fahrid Rifaat (rechts im Bild) findet das Urteil angemessen.
Verteidiger Fahrid Rifaat (rechts im Bild) findet das Urteil angemessen. ©APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
"Das Urteil passt", hat Verteidiger Farid Rifaat am Mittwoch den Ausgang des Strafverfahrens gegen den 20-jährigen Stiefbruder der 14 Jahre alten Paulina kommentiert, der am 5. Juli 2011 seinem Vater bei der Ermordung des Mädchens geholfen hatte.
Bilder vom Prozess
5 Jahre Haft für Stiefbruder

Der Bursch ist dafür am Dienstagabend im Landesgericht Wels als Beitragstäter zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Verteidiger: „Urteil ist angemessen und richtig“

Diese Entscheidung sei “durchaus angemessen und richtig”, meinte Rifaat im Gespräch mit der APA, wiewohl aus seiner Sicht sogar noch Platz für die außerordentliche Strafmilderung und damit ein Unterschreiten der an sich vorgesehenen Untergrenze des Strafrahmens gewesen wäre. “In diesem Fall hat es so viele außerordentliche Milderungsgründe gegeben, dass man das in Betracht hätte ziehen können”, verwies der Anwalt vor allem auf die vom psychiatrischen Sachverständigen festgestellte extreme Abhängigkeit vom Vater, der sich nach seiner Inhaftierung das Leben genommen hatte.

Paulinas Stiefbruder möglicherweise Anfang 2014 wieder frei

Ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, wird Rifaat noch diese Woche entscheiden. Im Zusammenhang damit gelte es vorerst einmal abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, erklärte der Verteidiger. Die Anklagebehörde hat dafür bis einschließlich Freitag Zeit.

Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, könnten sich für den 20-Jährigen Anfang 2014 die Gefängnistore öffnen. Nach Verbüßung der Strafhälfte steht ihm das Recht zu, seine vorzeitige bedingte Entlassung zu beantragen, wobei ihm die im August 2011 verhängte U-Haft auf die fünfjährige Freiheitsstrafe anzurechnen ist. Angesichts seines bis zum Mordfall Paulina ungetrübten Vorlebens, seines im Tatzeitpunkt noch jugendlichen Alters und seiner Bereitschaft, sich mit dem Geschehen auseinanderzusetzen – der Bursch nimmt psychologische Betreuung in Anspruch – hätte der 20-Jährige vermutlich gute Chancen, diese von der Justiz gewährt zu bekommen.

Angeklagter „froh, dass es erledigt ist“

Auf die Frage nach dem derzeitigen Befinden seines Mandanten erwiderte Verteidiger Rifaat: “Er ist froh, dass es erledigt ist.” Sein Klient sei während des Prozesses unter einer immensen Anspannung gestanden, vor allem das Video von der Tatrekonstruktion habe ihn erschüttert: “Er wollte nicht wahrhaben, was passiert ist. Er hat immer die Hoffnung und den Glauben gehabt, dass es der Vater nicht machen wird.” (APA)

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