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Morddrohung gegen Polizei: Frau wurde freigesprochen

Alkoholisierte Frau drohte Polizist mit dem Umbringen.
Alkoholisierte Frau drohte Polizist mit dem Umbringen. ©APA/Themenbild
Feldkirch. Landesgericht wertete Drohung der gefesselten Frau als straffreie Unmutsäußerung.

“Ich bringe dich um, wenn du mir die Handschellen anlegst.“ Das hat die gefesselte Frau nach Ansicht des Gerichts heuer am 1. März zu einem Lustenauer Polizisten gesagt. Dennoch wurde die von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Denn Richter Wilfried Marte wertete die Drohung der gefesselten Frau als straffreie Unmutsäußerung.

Geldstrafe

Schuldig gesprochen wurde die Angeklagte jedoch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung gegen einen Polizisten und Sachbeschädigung. Die unbescholtene, geständige und arbeitslose Angeklagte wurde dafür zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Alkoholisiert Sachschadenunfall verursacht

Die mit 2,2 Promille alkoholisierte 39-Jährige hatte nach einem Sachschadenunfall Fahrerflucht begangen. Sie hatte mit ihrem Auto einen Pkw angefahren. Die Polizei holte sie danach aus einem Lokal. Auf dem Parkplatz wurde die Betrunkene aggressiv und wehrte sich vehement gegen ihre Festnahme. Dabei versuchte sie, so der Richter, mehrmals mit Fußtritten einen Polizisten am Bein zu treffen. Damit hat sie sich für das Gericht der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht.

In der Arrestzelle der Polizei zerriss die Festgenommene eine Decke im Wert von 62 Euro. Damit beging sie eine Sachbeschädigung. Zwischen 21 und 1.45 Uhr befand sich die aggressive Frau im Polizeiarrest. Die knapp fünf Haftstunden wurden ihr auf die Geldstrafe angerechnet. Ihr wurden dafür 1,70 Euro abgezogen.

Angeklagte tippt auf K.o.-Tropfen

Die Angeklagte sagte, sie sei schuldig, könne sich aber an nichts mehr erinnern. Sie erklärte sich das Ausmaß ihrer Alkoholisierung damit, jemand müsse ihr K.o.-Tropfen in ein Getränk gemischt haben. Davon ging das Gericht allerdings nicht aus.

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