Dafür und wegen ähnlicher Äußerungen wurde der in der Türkei geborene Österreicher gestern am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Zudem erfolgte der Schuldspruch wegen beharrlicher Verfolgung, wie Stalking juristisch genannt wird. Der mehrfach vorbestrafte Arbeitslose wurde zu einer Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schadenersatz
Ebenfalls nicht rechtskräftig ist der richterliche Beschluss, wonach der Angeklagte seiner Ex-Freundin als Schadenersatz für die erlittene psychische Beeinträchtigung 100 Euro bezahlen muss. Dagegen meldete Opferanwältin Sandra Wehinger Rechtsmittel an. Darüber wird nun in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Privatbeteiligtenvertreterin Wehinger fordert für das Opfer als Teilschadenersatz 5000 Euro.
Der Angeklagte habe nicht akzeptiert, dass sie im Februar 2016 die Beziehung beendet habe, sagte die 35-jährige Zeugin. Er habe die Beziehung zu ihr wieder aufbauen wollen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Deshalb habe er sie gegen ihren Willen unzählige Male kontaktiert, mit Anrufen, elektronischen Nachrichten und Klingeln an ihrer Wohnungstür.
Angeklagt war fürs Stalking der Zeitraum zwischen März 2016 und März 2017. Den Beginn der beharrlichen Verfolgung setzte Richter Günther Höllwarth aber erst mit Oktober 2016 fest. „Eine gewisse Zeit gibt man den Menschen, um sich aus einer Beziehung zu lösen“, sagte der Richter zur Begründung. Zumal es noch Dinge zu regeln gegeben habe. Schließlich habe er ihr noch 13.500 Euro geschuldet, sagte die 35-jährige Zeugin.
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