Die Geschworenen in dem Jugend-Verfahren, das über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgelaufen war, folgten weder der Anklage, die einen Tötungsvorsatz gesehen hatte, noch gänzlich der Verteidigung, die auf Notwehr mit fahrlässiger schwerer Körperverletzung plädiert hatte. Mildernd auf das Urteil hätten sich der zuvor einwandfreie Lebenswandel der Angeklagten, die Provokationen durch das Opfer und eine festgestellte eingeschränkte Schuldfähigkeit ausgewirkt, führte Richter Markus Grünberger aus.
Der Angeklagten wurde unter dreijähriger Probezeit auch auferlegt, ein Gewaltpräventionstraining zu absolvieren. Die Verteidigung nahm das Urteil an. Die fünf Monate unbedingt hat die Schülerin mit der U-Haft abgesessen. (APA)
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