Gegen den Beschluss kann der Auszuliefernde binnen zwei Wochen Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben. Nach Rechtskraft muss dann noch der liechtensteinische Justizminister die Auslieferung bewilligen. Dazu sagt der leitende Staatsanwalt Robert Wallner: “Sollte keine Beschwerde erhoben werden, rechne ich mit einer Übergabe gegen Ende Jahr, spätestens Anfang 2016. Eine Beschwerde würde die Auslieferung um einige Wochen verzögern.”
Der Tatvedächtige, ein 26-jähriger Dominikaner, bei dem es sich um den Vater des Kindes handeln dürfte, soll am 5. November in die Wohnung seiner im achten Monat schwangeren Ex-Freundin eingedrungen sein. Er überraschte die Frau im Schlaf, erwürgte sie und legte dann mit einem Brandmittel Feuer, berichteten die Ermittler. Möglicher Hintergrund könnte ein Streit um künftige Alimente gewesen sein.
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