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Mord in Frastanz: Beschwerde gegen Auslieferung wurde abgewiesen

Der Tatverdächtige des Mordes in Frastanz wird ausgeliefert.
Der Tatverdächtige des Mordes in Frastanz wird ausgeliefert. ©VOL.AT
Frastanz, Vaduz. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Die Beschwerde des tatverdächtigen Dominikaners wurde abgewiesen, die Auslieferung ist zulässig. Nun muss nur noch das Justizministerium zustimmen, dabei handle es sich jedoch nur um eine Formsache.
Auslieferung verzögert sich
Fürstentum bewilligt Auslieferung
Verdächtigter schweigt
Bilder: Feuerwehreinsatz in Frastanz

Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein entschied am 21. Jänner gegen die Beschwerde des Tatverdächtigen. Die Entscheidung des Gerichtes wurde noch am Freitag dem Justizministeriums des Fürstentums überstellt, wie auf VOL.AT-Anfrage bestätigt wird. Dieses muss nun der Auslieferung noch zustimmen, laut dem leitenden Staatsanwalt Robert Wallner ist das jedoch eine reine Formsache.

Justizministerium muss noch zustimmen

Mit der Entscheidung des Justizministeriums dürfte die Auslieferung des Verdächtigen dann recht rasch geschehen – sofern der Rechtsweg nicht weiter ausgeschöpft wird. Der 26-Jährige kann jedoch noch den Staatsgerichtshof anrufen. Wenn dieser der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zuerkennt, würde dies die Auslieferung wiederum verzögern.

26-Jähriger bestreitet die Tat

Der 26-jährige Dominikaner wird verdächtigt, im November vergangenen Jahres seine Ex-Freundin getötet und daraufhin in ihrem Schlafzimmer Feuer gelegt zu haben. Die Frastanzerin war zu diesem Zeitpunkt im achten Monat schwanger, vermutlich vom Tatverdächtigen. Der 26-Jährige bestreitet die Tat, derzeit befindet er sich in Liechtenstein in Haft. Gegen die vom Fürstlichen Obergericht beschlossene Auslieferung hatte er Beschwerde eingelegt.

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