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Mongole wegen Mordversuch vor Gericht

Mongole wegen Messerattacke auf Landsmann vor Schwurgericht.
Mongole wegen Messerattacke auf Landsmann vor Schwurgericht. ©VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch - Bereits vergangene Woche tagte das Schwurgericht über einem Mordprozess. Michael W. wurde wegen Mordes an seiner Frau Jasmin einstimmig für schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Bilder aus dem Gerichtssaal

In der Nüziders-Causa wurde allerdings Rechtsmittel von beiden Seiten angemeldet. Während das tödliche Familiendrama bereits im Vorfeld des Prozesses öffentlich diskutiert wurde, drang der Fall, der heute verhandelt wird, bislang nicht an die Öffentlichkeit durch.

Am heutigen Freitag müssen sich die acht Geschworenen schon wieder die Frage stellen: „Wollte der Mann seinen Kontrahenten wirklich töten?“ Gegenstand des Prozesses ist eine Auseinandersetzung zwischen zwei Mongolen. Nach einer gemeinsamen Zechtour gerieten die Männer offenbar in Streit. Der 29-jährige Angeklagte, der sich übrigens illegal in Österreich aufhält, soll laut Anklage ein 31 Zentimeter langes Küchenmesser geholt und seinem Kontrahenten mehrfach in den Körper gestoßen haben. Auch Faustschläge und Fußtritte soll das Opfer abbekommen haben. Zwei Landsleute seien dann angerufen worden, den Verletzten habe man einfach liegen gelassen. Das Opfer, welches im Montafon wohnt, alarmierte dann selbst die Polizei.

Unklarer Hintergrund

Welches Motiv hinter dem Ganzen steht, blieb bislang unklar. Der Beschuldigte selbst spricht einmal davon, dass er angegriffen worden sei, dann wiederum davon, dass das Opfer sich selbst verletzt habe. Fest steht jedenfalls, dass das Opfer insgesamt acht Stichverletzungen erlitt – zwei davon in den Rumpf – und, dass der Mann lebensgefährlich verletzt wurde.
Der ganze Ablauf gibt einige Rätsel auf. So sollen der mutmaßliche Täter und die mittels Handy verständigten zwei Landsleute zwar die Glasscherben des zu Bruch gegangenen Tisches weggeräumt und entsorgt haben, um den tödlich Verletzten hat sich das Trio aber offensichtlich nicht gekümmert.

Der Angeklagte wurde im Oktober bereits einmal wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, doch diesen Umstand dürfen die acht Geschworenen bei der Frage „Schuldig oder nicht schuldig“ nicht heranziehen. Allenfalls  bei der Strafbemessung gereicht einem Verurteilten eine Vorstrafe zum Nachteil.

Der Prozess beginnt um 8.30 Uhr im Schwurgerichtssaal, verteidigt wird der wegen Mordversuchs angeklagte Messerstecher von dem Feldkircher Anwalt German Bertsch. Den Vorsitz des Schwurgerichtes führt Richter Norbert Melter.

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