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Möchtegern-Haarstylistin lieferte Ramsch oder gar nichts

Die angebliche Stylistin lieferte nichts oder nur billigen Ramsch.
Die angebliche Stylistin lieferte nichts oder nur billigen Ramsch. ©BilderBox
Feldkirch - 960 Euro Strafe und vier Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil gegen eine 20-jährige angebliche Haarstylistin aus Deutschland wegen Betrug.


Am Landesgericht Feldkirch wurde eine 20-jährige Deutsche wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betruges zu 960 Euro Geldstrafe plus einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Frau hatte im Internet Haarverlängerungen beworben und angeboten. Im Gegenzug für 400 Euro sollten sich Kundinnen in Kürze über volles, langes Haar freuen können. Geliefert wurde allerdings nie oder – wenn die Frauen nicht locker ließen – billiger Ramsch im Wert von 30 bis 40 Euro.

Angeblicher Haarstylistin droht Haft

Für den gewerbsmäßigen Betrug bekommt die falsche Hairstylistin eine Haftstrafe auf Probe. Sollte sie sich nochmals etwas zu Schulden kommen lassen, muss sie ins Gefängnis. Den Opfern muss sie 1000 Euro Schadenersatz leisten. Bei der Strafbemessung wurde abgewogen, dass die Angeklagte noch so jung ist, dass sie bislang unbescholten war und der Schaden zum Teil wieder gut gemacht wurde. Allerdings nur zu einem kleinen Teil. Das Urteil ist rechtskräftig. In zwei Raten muss die Frau nun ihre Geldstrafe bezahlen.

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