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Mobbingprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt ©VOL.AT/Schwendinger
Feldkirch - Der Prozess rund um den 16-jährigen Gymnasiasten, der die Republik Österreich klagt, wird am Mittwoch fortgesetzt. Anwalt Doshi hat beantragt, die Einvernahme seines Mandanten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
Sanjay Doshi im Interview
Mobbinprozess gestartet

Ein heute 16-jähriger Schüler hat seine Unterstufenzeit im Gymnasium Gallus in Bregenz alles andere als positiv in Erinnerung. Er wurde laut Aussagen seines Anwalts Sanjay Doshi dreieinhalb Jahre lang täglich systematisch gemobbt. Deshalb klagt er nun die Republik Österreich als Schulerhalter auf 21.000 Euro Schadenersatz. Es soll Schmerzensgeld für psychisches Leid sein, erklärt Doshi: “Das Mobbing ging soweit, dass er in der vierten Klasse gar nicht mehr zur Schule gehen konnte. Er musste in psychiatrische Behandlung, erlitt eine Angststörung und musste regelmäßig Medikamente einnehmen.”

Problem nicht ernst genug genommen

Der Kläger und sein Anwalt sehen die Schulleitung und damit den Staat in der Verantwortung. Aus ihrer Sicht hätte sie die Mobbingsituation beenden müssen: “Es gibt genügend wissenschaftliche Methoden so eine Situation zu unterbinden. Leider ist die Leitung auf gar keine eingegangen und hat das Problem aus meiner Sicht nicht ernst genug genommen oder das Ganze unterschätzt.”

Kein Vergleich möglich

Am ersten Prozesstag im Oktober 2014 schlug der zuständige Richter Gerhard Winkler eine Lösung vor, bei der sich das damalige Opfer mit seinen Peinigern noch einmal zusammensetzen sollte. Für den Anwalt kein akzeptabler Vorschlag: “Der Kläger will alles andere als sich mit den Mobbern zu treffen. Er hat sich mittlerweile gut erholt und das soll auch so bleiben.” Einen Vergleichsvorschlag seitens der Schulleitung gab es nie. Der Prozess wird deshalb am Mittwoch fortgesetzt.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich

Anwalt Doshi hat beantragt, die Einvernahme seines Mandanten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Gegenseite will gar den ganzen weiteren Prozessverlauf geschlossen weiterzuführen. Entscheiden wird das Richter Winkler bei der Verhandlung selbst. Beginnen wird der Verhandlungstag mit der Einvernahme des Klägers. Dann werden Direktor, Klassenvorstand und Vertreter des Landeschulrats befragt. Doshi rechnet mit ein bis zwei weiteren Tagen, an denen weitere Lehrpersonen und die damaligen Mobber einvernommen werden: “Denn die beklagte Partei streitet ab, dass es überhaupt eine Mobbingsituation gegeben hat.”

Schuld soll anerkannt werden

Für den Kläger ist wichtig, dass die Schuld der Schulleitung und der Mobber anerkannt wird. Zudem soll das Thema Mobbing an Schulen österreichweit zukünftig ernster genommen werden. “Dank der großen Resonanz in der ganzen Republik hat er diesen Aspekt bereits erreicht”, so Doshi abschließend.

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