Sie hatte laut Anklage drei Männer, die sie via Kontaktanzeigen kennen gelernt hatte, um insgesamt 70.000 Euro “erleichtert”.
“Welcher Osterhase findet dieses Nest? Bin blond, schlank, nett und ehrlich..” Dieses Zeitungsinserat der geschiedenen Sozialhilfebezieherin sprach die Männer im Alter von 44, 45 und 59 Jahren an. Es folgten Telefonate, und bald nach den ersten Treffen erfand die Niederösterreicherin diverse “Notfälle”, weshalb sie sich Geld von ihren Verehrern leihen wollte – und auch bekam, teilweise in mehreren kleinen Beträgen, im Fall des – kränklichen – 59-Jährigen, der heute eine 24-Stunden-Hilfe in Anspruch nimmt, insgesamt 53.400 Euro.
Die Palette der Geschichten reichte von Todesfällen in der Familie über einen schweren Autounfall ihrer Tochter bis zu einer Erbschaft in Kärnten, für die allerdings Übertragungskosten anstünden. Die Angeklagte trat dabei unter falschem Namen, falscher Adresse und falschem Geburtsdatum auf. Mit dem Geld finanzierte sich die Frau laut dem Richter u.a. einen Plasma-Fernseher, Möbel, Friseur- und Solarium.
Der 44-Jährige borgte der Frau zwar 3.000 Euro, als sie an der angegebenen Adresse aber nicht wohnte, kam ihm die “G’schicht aber suspekt” vor, sagte er heute. Er wandte sich an die Polizei, und als der zweite Anruf der “Angebeteten” mit der neuerlichen Bitte um Bares kam, gab der Mann der Exekutive den vereinbarten Zeitpunkt und Treffpunkt bekannt. Dort wurde die 43-Jährige dann Mitte Mai festgenommen.
Für denselben Tag hatte sie ein erstes “Date” mit einem Tiroler Unternehmer vereinbart. Im Fall dieses vierten Opfers blieb es beim Versuch, und es gab es einen Freispruch im Zweifel: Der 52-Jährige hatte eine SMS mit der Bitte um 4.000 Euro erhalten, allerdings geantwortet, dass er ihr die Summe erst später geben würde. Am Weg nach Korneuburg dreht der Mann dann in St. Pölten um, nachdem die “Angebetete” via Handy nicht zu erreichen war.
Die Beschuldigte sprach davon, nach der Scheidung nicht mit ihrem Leben zurecht gekommen und auch spielsüchtig gewesen zu sein. Wegen ihres Vorgehens hätte sie große Schuldgefühle.
“Sie brauchen einen tatsächlich fühlbaren Denkzettel”, sprach Richter Rainer Klebermaß in der Urteilsbegründung davon, dass das Ausnutzen der Gutmütigkeit und Gutgläubigkeit von Männern, “einfachen Leuten” fortgeschrittenen Alters, die sich Hoffnungen auf eine Partnerschaft gemacht hatten, eine “andere Qualität” habe als etwa ein Versandhausbetrug. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren mildernd waren das Geständnis, wenn dem Richter auch der “rührselige Auftritt heute nicht sehr glaubhaft” erschien, und die teilweise Schadenswiedergutmachung. Dem am meisten Geschädigten fehlt sein Geld allerdings bis heute.
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