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Mitschuld des Busfahrers am Tod des Fußgängers

Zwei Drittel der Verantwortung für den tödlichen Verkehrsunfall hat zivilrechtlich der Fußgänger zu übernehmen und ein Drittel der Busfahrer, meint das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG).
Zwei Drittel der Verantwortung für den tödlichen Verkehrsunfall hat zivilrechtlich der Fußgänger zu übernehmen und ein Drittel der Busfahrer, meint das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). ©Symbolbild/Bilderbox
Der Busfahrer fuhr um zwei Stundenkilometer zu schnell. Ihn trifft zivilrechtlich ein Drittel der Verantwortung für einen tödlichen Verkehrsunfall.


Ein alkoholisierter Fußgänger wurde am 7. Juli 2012 um 3.15 Uhr beim Überqueren der Bregenzer Rheinstraße fernab eines Zebrastreifens kurz vor der Achbrücke von einem bremsenden Reisebus erfasst und tödlich verletzt.

Zwei Drittel der Verantwortung für den tödlichen Verkehrsunfall hat zivilrechtlich der Fußgänger zu übernehmen und ein Drittel der Busfahrer, meint das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Das Berufungsgericht hat in dem anhängigen Zivilverfahren das Ersturteil des Landesgerichts Feldkirch aufgehoben und eine neue Verhandlung in Vorarlberg angeordnet. Das Landesgericht hatte den Standpunkt vertreten, dem 42-jährigen Fußgänger komme die alleinige Verantwortung zu. Deshalb hatte das Erstgericht die Schadenersatzklage der Familie des verstorbenen Fußachers abgewiesen.

Das OLG aber weist dem Lenker des slowakischen Reisebusses eine Mitschuld von einem Drittel am Unglück zu. Denn der 41-Jährige war in der Nacht auf der regennassen Landesstraße mit 62 statt der erlaubten 60 Stundenkilometer gefahren.

Erneut verhandelt

Gestern wurde im OLG-Auftrag am Landesgericht neuerlich verhandelt. In der von Richter Norbert Stütler geleiteten Tagsatzung vereinbarten Klagsvertreter Helmuth Mäser und Beklagtenvertreter Stefan Aberer, auf eine gütliche Einigung zur Beilegung des Rechtsstreits hinzuarbeiten. Das auch deshalb, weil die Forderung der klagenden Familie durch die Gegenforderung der Versicherung des beklagten Busunternehmens aufgehoben wird. Die Witwe des verunglückten Fußgängers und ihre zwei unmündigen Kinder verlangen insgesamt rund 6000 Euro an Trauerschmerzengeld. Vonseiten des slowakischen Busunternehmens werden im Gegenzug 6000 Euro für die Beschädigung des Reisebusses beim Unfall gefordert.

Die Richter des Oberlandesgerichts haben entschieden, dass die Versicherung des Busunternehmens für allfällige unfallbedingte zukünftige Schäden bei den Hinterbliebenen zu einem Drittel zu haften hat. Diese Haftung soll die Bus-Versicherung der Familie des Getöteten mit einem noch zu bestimmenden Pauschalbetrag abgelten.

Die Hinterbliebenen leben in Bosnien. Aus Österreich erhält die Witwe nach Angaben ihres Anwalts eine monatliche Pension von 600 Euro und ihre beiden Kinder eine Halbwaisenpension von je 300 Euro.

Das zweite Kind hat seinen Vater, der in Österreich gearbeitet hat, nicht mehr kennengelernt. Seine Mutter war schwanger, als das Unglück passiert ist.

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