Von Seff Dünser / NEUE
Danach hat der 15-Jährige nach Darstellung der Staatsanwaltschaft einem 13-Jährigen damit gedroht, er werde ihn schlagen, wenn er ihn wegen der Sachbeschädigung verrate.
Später, so der Strafantrag, hat der 15-Jährige seinen Mitschüler noch massiver bedroht. Demnach hielt der junge Südosteuropäer in der Schule ein Messer in der Hand und wollte so sicherstellen, dass der 13-Jährige schweigt. Unterstützt wurde er dabei gemäß der Anklage vom 14-jährigen Zweitangeklagten, der aus Asien stammt.
Der 15-Jährige wurde wegen Nötigung und schwerer Nötigung angeklagt, der 14-Jährige wegen schwerer Nötigung. Für schwere Nötigung beträgt der Strafrahmen für Jugendliche null bis zweieinhalb Jahre Haft.
Beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch kamen die beiden unbescholtenen Angeklagten mit einer Diversion davon. Wenn sie innerhalb der nächsten drei Monate jeweils 25 Stunden unentgeltlich gemeinnützige Arbeit leisten, wird das Strafverfahren eingestellt. Mit dem Beschluss von Richter Richard Gschwenter waren die von Hanno Lecher und Toni Jakupi verteidigten Angeklagten ebenso einverstanden wie Staatsanwältin Christina Krabichler.
Entschuldigt
Vor Gericht übernahmen die jungen Angeklagten Verantwortung für ihr Fehlverhalten. Zudem hatten sie sich schon vor der Verhandlung beim 13-jährigen Opfer entschuldigt. Deshalb blieb den beiden Jugendlichen eine drohende Verurteilung und damit eine Vorstrafe erspart.
Vor der diversionellen Erledigung hatte Verteidiger Lecher in seinem Eingangsplädoyer davon gesprochen, der 15-jährige Erstangeklagte habe zwar dem 13-Jährigen in der Schule ein Messer vorgehalten. Es sei ihm dabei aber nicht ernst gewesen. Er habe sich damit nur einen Scherz erlaubt, einen „Prank“, wie es in der Jugendsprache heiße.
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