Die Schwurgerichtsverhandlung gegen eine 41-Jährige am Landesgericht Wiener Neustadt ist mit Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Mehrere Insassinnen der Justizanstalt Schwarzau im südlichen Niederösterreich wurden am Dienstag via Videokonferenz einvernommen. Weiters wurde ein Video der Tat gezeigt, bei der die Angeklagte eine Gefangene gewürgt hatte. Ein Urteil ist für den 24. September geplant.
Opfer: "Ich habe keine Kuft gekriegt"
Auf dem Überwachungsvideo vom 18. März war zu sehen, wie die Angeklagte aufgestanden war und sich von hinten dem Opfer genähert hatte, das mit anderen weiblichen Häftlingen im Freizeitraum Würfelpoker spielte. Sie sei am Hals gepackt worden, "ich habe keine Luft gekriegt", sagte die Gefangene. Wenn eine andere Insassin nicht dazwischengegangen wäre, "würde es mich nicht mehr geben", meinte sie. Die 41-Jährige konnte nur "mit vereinten Kräften" vom Opfer getrennt werden, hieß es. Die Steirerin bestritt Zeugenaussagen, wonach die Frau rot angelaufen sei: "Sie hat erst gehustet, wie die Beamten gekommen sind." Das Opfer schloss sich mit 500 Euro als Privatbeteiligte dem Verfahren an, diese Summe wurde von der Beschuldigten anerkannt.
Mutmaßliche Messerattacke: Frau soll "i stich di o" gerufen haben
Die Angeklagte galt in der Haftanstalt als Einzelgängerin und sorgte immer wieder für Konflikte und Probleme. Am Nachmittag waren auch Justizwachebeamtinnen im Zeugenstand. Sie beschrieben die Beschuldigte als nicht kooperativ, angriffslustig, schwierig, auffällig und aufbrausend. Bei der mutmaßlichen Messerattacke in der Zelle soll die Frau aus der Steiermark immer wieder "i stich di o" geschrien haben. "Die haben gecatcht" und "sind sich richtig in den Haaren gewesen", schilderte eine 51-jährige Mitarbeiterin. Die Angeklagte "hat erst abgelassen, wie sie gehört hat, dass wir aufsperren", sie wurde in eine Absonderungszelle gebracht.
Als die Beschuldigte von drei Beamten festgehalten worden war, soll sie sich heftig gewehrt haben. Dabei wurde die 51-Jährige durch eine gebrauchte Rasierklinge, die die Angeklagte in der Faust hielt, an der Hand verletzt. Sie musste fürchten, sich mit Hepatitis C oder HIV angesteckt zu haben, bis das Ergebnis ihres Bluttests schließlich negativ ausfiel. Die Beamtin, die seit dem Vorfall psychologische Behandlung in Anspruch nimmt und laut dem Gutachter Manfred Walzl an einer Belastungsstörung leidet, schloss sich mit 7.700 Euro als Privatbeteiligte dem Verfahren an. Weiters machte sie ein Feststellungsbegehren für künftige Folgen geltend. Dazu äußerte sich die Angeklagte vorerst nicht. Eine andere Beamtin schilderte, dass ihr die Beschuldigte bei der Medikamentenausgabe einen Becher Wasser ins Gesicht geschüttet hatte.
Prozess wird am Dienstag fortgesetzt
Der Prozess um u.a. zweifachen versuchten Mord wird nächste Woche am Dienstag mit weiteren Befragungen fortgesetzt. Dabei soll auch die ehemalige Zellengenossin der Beschuldigten als Zeugin einvernommen werden, die von der 41-Jährigen mit einem Brotmesser attackiert worden sein soll. Die Frau ist mittlerweile auf freiem Fuß und erschien am Dienstag unentschuldigt nicht zur Verhandlung. Außerdem soll am zweiten Prozesstag das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Walzl erörtert werden. Demnach ist die Angeklagte zurechnungsfähig, aber gefährlich. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb zusätzlich zu einer Strafe die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
(APA/Red)
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