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Mit wenigen Klicks Hunderte Euros mehr auf dem Konto

Spätestens ab Marz kann die Arbeitnehmerveranlagung eingereicht werden
Spätestens ab Marz kann die Arbeitnehmerveranlagung eingereicht werden ©Canva
Wer sich für die Arbeitnehmerveranlagung ein paar Minuten Zeit nimmt, kann einige Hundert Euro rausholen.
Steuerausgleich: Das gilt es zu beachten

Die Steuererklärung zu machen, kann sich richtig auszahlen. Im Schnitt 714 Euro pro Persoen gab es vergangenes vom Finanzamt zurück. Ab Juli wird zwar für alle Personen, die keinen Steuerausgleich für das vergangene Jahr selbst durchgeführt haben, eine antragslose Veranlagung erstellt. Aber Achtung: Diese antragslose Veranlagung bringt in den meisten Fällen deutlich weniger Geld, nämlich im Schnitt nur rund 270 Euro. Es lohnt sich also, die Arbeitnehmerveranlagung selber durchzuführen.

Für die Steuererklärung 2022 dürfte aufgrund höherer Absetzbeträge für Familienbonus, Kindermehrbetrag, Teuerungsabsetzbetrag, Pendlerpauschale laut Schätzung des Finanzministeriums sogar pro Antragsteller auf 912 Euro steigen.

Wo gibt's die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung?

  • Die Formulare erhalten Sie beim Finanzamt. Alternativ können Sie sich die Formulare über die Webseite des Finanzministeriums bestellen. In diesem Fall werden Ihnen die Formulare per Post zugesandt.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, die Veranlagung über Finanz Online einzureichen.

Mit FinanzOnline können Sie eine Sofortberechnung Ihrer voraussichtlichen Steuer durchführen. Diese zeigt Ihnen, mit welcher Rück­erstattung Sie wahrscheinlich rechnen können.

Erhöhte Pendlerpauschale

Heuer ist zum Beispiel Pendlerpauschale sehr bedeutsam, denn da könnte einiges an Geld verloren gehen. „Die Arbeitnehmer, denen eine Pendlerpauschale zusteht, haben für 2022 von Mai bis Dezember eine höhere Pauschale laut der Verordnung. Wenn man das übersieht, verliert man Geld. Dafür sind wir da“, erklärt Eva-Maria Düringer, Steuerrechtsexpertin der AK Vorarlberg.

Neuheiten beim Lohnsteuerausgleich

Es gibt einige weitere neue Regelungen bei der Arbeitnehmerveranlagung, die erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden können:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
  • Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
  • Teuerungsabsetzbetrag: Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine doppelte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
  • Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt auf 21,19 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden jeweils um 5,8 Prozent erhöht.

Nützlich Ratschläge rund um die Arbeitnehmerveranlagung gibt auch die Arbeiterkammer unter folgenden Link: "Arbeitnehmerveranlagung"

(VOL.AT)

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