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Mit Sexboxen gegen den Zürcher Straßenstrich

Zürich will die Prostitution für die Damen sicherer machen.
Zürich will die Prostitution für die Damen sicherer machen. ©APA
Eigenwilliger Plan: Ab August 2013 soll der "Verkehr" statt auf dem Strich auf einem mit den Sexboxen ausgestatteten Platz stattfinden. Weitere Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen im ältesten Gewerbe verbessern.

Dramatisch verbessern soll sich die Situation von Straßenprostituierten mit der Eröffnung des schweizweit ersten Strichplatzes mit Sexboxen in Zürich-Altstetten. Diese einer Garagenanlage ähnelnden Anlage soll die Arbeit für die Damen sicherer machen. Zu einer Stadt von der Grösse Zürichs gehöre die Prostitution in verschiedensten Formen dazu, so Martin Waser (SP), Vorsteher des Sozialdepartementes. Die Eröffnung im August 2013 sei ein “Urknall in der Umsetzung der städtischen Polizeigewerbeverordnung.” Die Stadt geht davon aus, dass die zirka 30 Sihlquai-Prostituierten zukünftig ihr Geschäft im kontrollierten Rahmen des Strichplatzes nachgehen werden.

Gleichzeitig wird nämlich der Straßenstrich am Züricher Sihlquai geschlossen. Dieser war aufgrund prekärer verhältnisse für die Prostituierten in die Schlagzeilen geraten. Mit August werden damit auch die Möglichkeiten, legal der Prostitution nachzugehen, stark eingeschränkt. Außer am Depotweg ist der Straßenstrich dann nur noch in der Allmend Brunau und im Niederdorf erlaubt. Im Niederdorf sollen außerdem die Strichzeiten verkürzt werden.

Mindestalter 18 statt 16 Jahre

Bereits mit Anfang 2013 tritt die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in Kraft. Sie soll die Anrainer vor negativen Auswirkungen der Sexarbeit und die Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt schützen.

Überarbeitet wurde vor allem das Bewilligungsverfahren für die Straßen und Bordellprostitution. Bewilligungsinstanz ist in beiden Fällen die Stadtpolizei Zürich. Es dürfen grundsätzlich nur noch Frauen anschaffen, die mindestens 18 Jahre alt sind. In der Schweiz ist eigentlich bereits 16-Jährigen erlaubt, sich als Sexarbeiterinnen anzubieten.

Bordelle müssen ab Januar beispielsweise eine Baubewilligung vorweisen und verpflichten sich zu fairen Arbeitsbedingungen für die Prostituierten, angemessenen Preisen und Mindeststandards bei der Gewaltprävention. Eine Bewilligung kostet 300 Franken sowie einer zusätzlichen jährlichen Kontrollgebühr. Diese beträgt je nach Größe des Salons zwischen 300 und 900 Franken.

Auch Straßenstrich braucht Bewilligung

Die Straßenprostituierten erhalten nur dann eine Bewilligung, wenn sie eine Schweizer Erwerbsberechtigung haben, bei einer Krankenversicherung angemeldet sind und nur innerhalb der Strichzonen arbeiten. Auch ist ein Beratungsgespräch bei der Frauenorganisation “Flora Dora” Voraussetzung.

Tagesticket für Dirnen

Die Straßenprostituierten bezahlen 40 Franken für die Bewilligung und danach fünf Franken pro Tag. Diese Tagestickets können sie an speziellen Automaten ähnlich einer Parkuhr lösen. Dieses erlaubt ihnen, zwischen 19 Uhr und 5 Uhr am folgenden Morgen ihrer Arbeit nachzugehen.

Bußen für Freier

Seit Juli können in Zürich Freier angezeigt werden, wenn diese “sexuelle Dienste gegen Entgelt außerhalb des zugelassenen Gebietes” in Anspruch nehmen oder verlangen. Dies komme vor allem im Langstraßenquartier vor. Dort wird von der Stadt Prostitution in Kontaktbars toleriert, der öffentliche Grund ist jedoch keine Strichzone. Angezeigt werden die Freier von Polizisten, die sie beobachten oder von Polizistinnen in Zivil, die von ihnen angesprochen wurden.

Bisher sind beim Stadtrichteramt 15 Anzeigen eingetroffen, wie Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) sagte. Die Tendenz sei steigend. Für eine Buße inklusive Gebühren sind etwa 450 Franken zu bezahlen. (APA/VOL.AT)

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