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Mit Rausch und Handy, aber ohne Licht

"Alkohol am Lenker": Da kann die Strafe mitunter saftig ausfallen.
"Alkohol am Lenker": Da kann die Strafe mitunter saftig ausfallen. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister (Symbolbild)
Schwarzach - Wer betrunken Rad fährt oder mit dem Handy telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Grillfeste, Zeltfeste, Open-Airs: So manch einer steigt in der Sommerzeit wieder auf das Rad um und gönnt sich das eine oder andere Gläschen Wein oder ein kühles Blondes. Geht’s dann in Schlangenlinien oder ohne Licht mit dem Fahrrad auf den Nachhauseweg, kann das mitunter böse Folgen haben. Unlängst hat die Polizei in Dornbirn einen betrunkenen Radfahrer aus dem Verkehr gezogen, als dieser die ganze Fahrbahnbreite für sich beanspruchte, Schlangenlinien fuhr und in den Gegenverkehr geriet.  

Die Strafen können bei “Alkohol am Lenker” recht saftig – bis 5900 Euro – ausfallen. Personen, die wiederholt angetrunken auf dem Bike erwischt werden, müssen auch mitunter wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit den Führerschein abgeben.

“Das ist lebensgefährlich”

In Vorarlberg würden von der Polizei vor allem zur Sommerzeit immer wieder einmal betrunkene Radfahrer gestoppt. Eine spezielle Statistik, bei der die Anzeigen gegen Radfahrer aufscheinen, führe die Polizei aber keine. Auffallend seien gewisse Disziplinlosigkeiten und mangelnde Ausrüstung, wie Rudolf Salzgeber, Leiter der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos berichtet: “Wir haben festgestellt, dass vor allem im städtischen Bereich viele ohne Beleuchtung fahren und noch dazu dunkel gekleidet sind. Das ist lebensgefährlich.” Wären die Radfahrer ordentlich ausgerüstet und würden alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht aufeinander nehmen, könnten viele Unfälle verhindert werden, meint Salzgeber.

50 Euro “Handygebühr”

Eine präventive Maßnahme hat heuer auch der Gesetzgeber getroffen. Seit April ist nämlich auch für telefonierende Radler die Schonfrist vorbei. Satte 50 Euro beträgt die Strafe für den, der erwischt wird. 

Die Strafsätze

  • Ab 0,8 Promille (oder durch Drogen beeinträchtigt): 800 bis 3700 Euro
  • Ab 1,2 Promille: 1200 bis 4400 Euro
  • Ab 1,6 Promille: 1600 bis 5900 Euro
  • Verweigerung des Alko-Tests: 1600 bis 5900 Euro
  • Telefonieren: 50 Euro
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